Rückruf von Babynahrung: Gefahr durch Bakterien - Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung drohen

Säuglinge sind besonders durch das Bakterium Cronobacter spp. gefährdet (Symbolbild).
 ©picture alliance / dpa-tmn / Andrea Warnecke

Ein Schweizer Babynahrungshersteller ruft ein Produkt aufgrund einer Warnung des Amts für Lebensmittelsicherheit. Für Säuglinge ist das enthaltene Bakterium besonders gefährlich.

  • Eine Schweizer Behörde warnt vor Babynahrungsmittel.
  • Das Bakterium Cronobacter spp. wurde in zwei Produkten des Herstellers Bimbosan gefunden.
  • Bei Säuglingen kann es Infektionen auslösen, die zu einer Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung führen kann.

Welschenrohr/München - In der Bimbosan Getreidebeikost „Bio-Hosana“ und „Bio-2“ wurde eine Belastung von Cronobacter spp. gefunden. Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt in einer Pressemitteilung vor dem Konsum des Produkts, da Cronobacter spp. bei Neugeborenen und Säuglingen bis 12 Monate zu schwerwiegenden Infektionen wie Meningitis (Hirnhautentzündung) führen könne.

Rückruf von Babynahrung: Details zu den betroffenen Bimbosan-Produkten

Getreidebeikost „Bio-Hosana“ 3-Korn im Nachfüllbeutel 300 Gramm

  • Lotnummer: L19432S1
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 19.07.2021

Getreidebeikost „Bio-2“ Hafer und Dinkel im Nachfüllbeutel 300 Gramm

  • Lotnummer: L27057200201
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 13.10.2021

Rückruf von Bimbosan-Babynahrung: Besonderes Risiko für Frühgeborene und immungeschwächte Säuglinge

Eine Infektion durch Cronobacter spp. (ehemals Entrobacter sakazakii) kann neben Meningitis auch zu Sepsis (Blutvergiftung) führen, klärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf. Gefährdet seien vor allem Kinder unter sechs Monaten. Für Frühgeborene und durch Erkrankungen vorgeschädigte, immungeschwächte Säuglingen sei das Risiko noch höher.

„Da der Keim ubiquitär vorkommt und eine Kontamination von Säuglingsnahrung nicht immer völlig auszuschließen ist, empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Säuglingsnahrung immer frisch zuzubereiten und sie dem Säugling nach dem Abkühlen auf Trinktemperatur sofort zu geben“, heißt es auf der Website des Landesamts weiter.

Eine Gefahr für Babys und Kinder stellen auch Schwimmflügel mit einer beliebten Comicfigur dar.

Rückruf von Babynahrung: Stellungnahme des Herstellers Bimbosan

Bimbosan erklärt in einer Stellungnahme: „Cronobacter sakazakii ist ein spezifisches Bakterium, das für sehr kleine Babys (bis 2 Monate) und Frühgeburten in sehr seltenen Fällen eine Gesundheitsgefahr darstellen kann.“

Daher sei das Bakterium spezifisch bei Anfangsmilch nicht erlaubt. Bei Produkten, die sich an ältere Kinder richten, gälte bisher der Grundsatz, dass dieses Bakterium kein Sicherheitsrisiko darstelle, so der Babynahrungshersteller. „Einzig bei Säuglingsanfangsmilchen (bis 6 Monaten) darf Cronobacter nicht vorkommen. In Folgenahrungen (ab 6 Monaten) und in Beikost besteht kein Lebensmittelsicherheitskriterium für Cronobacter spp“, schreibt der Schweizer Produzent selbst.

Bei den betroffenen Produkte handelt es sich um Nahrung, die für Kleinkinder ab vier („Bio-Hosana“) und fünf Monaten („Bio-2“) geeignet sein soll. Somit entspricht das Vorkommen des Bakteriums nicht den Schweizer Gesundheitsstandards, was die Warnung des Schweizer Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen rechtfertigt.

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Rückruf von Bimbosan-Babynahrung: Schweizer Produkt auch für deutsche Kunden relevant

Der Rückruf* des Schweizer Produkts ist auch für deutsche Kunden relevant, da die Babynahrung im Internet erhältlich ist und auch von Personen, die im Grenzgebiet leben, gekauft worden sein kann.

Video: Immer mehr Produktrückrufe: Warum Hersteller und Supermärkte immer häufiger warnen

Nach interner Kontrolle eines anderen Herstellers gab es einen Rückruf: die Babynahrung der beliebten Marke kann für Säuglinge und Kleinkinder schwerwiegende Folgen haben. Außerdem meldet Aldi den Rückruf einer Marmelade - sie kann gefährliche Glassplitter enthalten. Besorgte Eltern haben indes den Verkaufsstopp einer beliebten Puppe erwirkt.

Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu Produktrückrufen*. Die Gründe sind zahlreich. Vor Kurzem rief das Pharma-Unternehmen Hexal ein Medikament zurück. Rewe zog eine Backzutat aus dem Verkehr. Auch Bier kann betroffen sein. Eine Brauerei warnte vor ihrem Getränk. Das Bundesamt für Verbraucherschutz rief Süßigkeiten aus Taiwan zurück. Beim Verzehr droht Erstickungsgefahr.

Zwar mussten die Klamotten von Curvy Model Angelina Kirsch nicht zurückgerufen werden, die Kundinnen waren aber trotzdem sauer. Denn die Kleider waren zu klein.

Hundesnack-Rückruf bei Edeka: Besonders große Gefahr für Herrchen und Frauchen.

lb

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