Steuererklärung 2018: Wie umgehe ich einfach die Abgabefrist?

Wer die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst oder keine Zeit dafür hat, der kann eine Verlängerung beim Finanzamt beantragen.
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Sind Sie dazu verpflichtet, bis zum 31. Juli die Steuererklärung abzugeben? Haben sie aber verschwitzt? Mit dieser Begründung verlängern Sie die Frist ganz einfach.

Haben Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben? Bis zum 31. Juli 2019haben Sie dazu Gelegenheit. Das gilt allerdings nur für diejenigen Deutschen, die auch dazu verpflichtet sind. Dazu gehören Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die mehrere Jobs gleichzeitig haben und damit Gehälter von verschiedenen Arbeitgebern beziehen.

Für alle anderen ist die Abgabe der Steuererklärung am 31. Juli freiwillig. Hier gilt: Sie haben bis zu vier Jahre Zei t, um rückwirkend die Steuererklärung abzugeben.

Wer nicht verpflichtet ist, kann die Steuererklärung 2018 später abgeben 

Auch in Bayern ist dies bereits ab diesem Jahr möglich. Ab 2019 bekommen Bürgerinnen und Bürger in Bayern für die Abgabe ihrer elektronischen Steuererklärung ebenfalls zwei Monate mehr Zeit. "Für all diejenigen, die authentifiziert per ELSTER ihre Steuererklärung abgeben, wird eine Neuregelung in Bayern vorgezogen und es gilt schon in diesem Jahr eine verlängerte Frist. Mit dem teilweisen Vorziehen der gesetzlichen Neuregelung schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz zur weiteren Digitalisierung der Steuerveranlagung", teilte schon der damalige Finanzminister Dr. Markus Söder 2016 mit.

Erfahren Sie hier, warum es so wichtig ist, Belege noch bis zu zehn Jahre aufzubewahren.

Stichtag für die Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung per ELSTER für das Jahr 2016 ist damit der 31. Juli 2019, nicht mehr der 31. Mai 2018. "Das kommt allen zugute: den Bürgerinnen und Bürgern, die damit einen papierlosen, unkomplizierten Zugang zu ihrem Finanzamt haben, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung, die die elektronischen Steuererklärungen schneller bearbeiten können", betonte Söder.

Lesen Sie hier, was Ihnen droht, wenn Sie die Abgabefrist verpassen.

Allerdings nur, wenn Sie sich bis Ende Mai im Elster-Online-Portal angemeldet haben. Doch was ist nun mit denjenigen, die abgeben müssen – aber einfach keine Zeit dafür finden?

Vor allem als frisch gebackenes Ehepaar ist die erste gemeinsame Steuererklärung ein schwieriges Unterfangen. Lesen Sie hier, wie es gelingt.

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Steuererklärung: Wie kann ich die Abgabefrist hinauszögern?

Dazu empfiehlt es sich, eine Fristverlängerung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies sollten Sie am besten schriftlich tun. Ein formloses Schreiben genügt hier völlig. Per E-Mail ist es dagegen schwieriger – Sie sollten sich daher vorsichtshalber bei Ihrem Finanzamt vorab erkundigen, ob es über diesen Weg auch wirklich geht. Zudem ist es ratsam, den Brief per Einschreiben zu verschicken – somit sind Sie doppelt abgesichert.

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Der Haken daran: Allerdings müssen Sie ein triftiges Argument vorweisen können, um vor dem Finanzamt eine Fristverlängerung zu begründen. Dazu zählen:

  • Krankheit
  • Fehlende Steuerbelege für 2018
  • Umzug
  • Arbeitsstress

Doch Vorsicht: Sie müssen im Schreiben das g enaue Datum angeben, bis wann Sie die Steuererklärung nachreichen wollen. Üblicherweise sollten Sie dies spätestens bis zum 31. Dezember 2018 tun.

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Zudem empfiehlt es sich, die Steueridentifikationsnummer in den Betreff zu schreiben. Dadurch erleichtern Sie den Finanzbeamten die richtige Zuordnung und Bearbeitung Ihres Anliegens.

Gut zu wissen: Wenn Sie allerdings einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe beauftragt haben, Ihre Steuererklärung abzuwickeln, müssen Sie gar keine Fristverlängerung beantragen. Stattdessen geben Sie sie bis zum 31. Dezember des Zweitfolgejahres ab.

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Generell ist es ratsam, eine Checkliste für die Steuererklärung zu führen. Welche weiteren rechtlichen Änderungen es seit 2018 gibt, erfahren Sie hier.

Von Jasmin Pospiech

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