Kinderzuschlag 2022: Welche Familien haben einen Anspruch auf das Geld?

Der Kinderzuschlag ist für Geringverdiener vorgesehen. Der Zuschlag wird zusammen mit dem Kinder­geld ausgezahlt.
 ©Andreas Gora/Imago

Der Höchstbetrag des Zuschlags für Familien mit geringem Einkommen ist zum 1. Januar um 4 Euro pro Kind und Monat auf 209 Euro gestiegen.

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Am 1. Januar 2022 ist der Kinderzuschlag im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht worden – von vorher 205 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat und Kind.  Mehr darüber, was laut den Plänen der Ampel-Koalition zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen über den Kinderzuschlag hinaus in der Zukunft vorgesehen ist, erfahren Sie zudem hier*.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag pro Kind?

Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kinder­geld ausgezahlt. Der Zuschlag wird schon ab dem Monat der Antrag­stellung gewährt. Er werde für jedes Kind einzeln berechnet, informiert die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite. „Sie erhalten monatlich höchstens 209 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt.“

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Jene Familien, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können zudem mit weiteren finanziellen Erleichterungen rechnen:

  • Befreiung von Kita-Gebühren
  • Schulkinder erhalten kostenloses Mittagsessen
  • Erstattung von tatsächlichen Fahrtkosten zur Schule
  • ein Schulbe­darfs­paket in Höhe von 150 Euro pro Schul­jahr

Kinderzuschlag 2022: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Der Kinderzuschlag ist für Eltern mit geringem Einkommen vorgesehen. Einige Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Eltern beziehen Kinder­geld
  • Das Brutto­einkommen beträgt mindestens 900 Euro pro Monat für Elternpaare, bei Allein­erziehenden mindestens 600 Euro
  • Die Eltern beziehen kein Arbeitslosengeld II
  • Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein und im Haushalt der Eltern leben. Es darf auch nicht verheiratet oder verpart­nert (einge­tragene Lebens­part­nerschaft) sein.

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Anspruch auf Kinderzuschlag – welches Einkommen ist entscheidend?

Wichtig: Für den Anspruch auf Kinderzuschlag ist das Einkommen der letzten sechs Monate vor Antragsstellung entscheidend. Bei Miet­wohnungen seien die Wohn­kosten im Antrags­monat maßgeblich, bei Wohn­eigentum werde aus den monatlichen Kosten im Kalender­jahr vor Antrag­stellung ein Durch­schnitts­wert ermittelt, informierte zum Beispiel die Stiftung Warentest. Weiteres Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes werden auf den Kinder­zuschlag ange­rechnet. Ob man selbst Anspruch auf den Kinderzuschlag hat? Hilfe für eine erste Einschätzung bietet zum Beispiel die Internetseite der Arbeitsagentur prüfen. Den Antrag auf Kinder­zuschlag kann man online auf der Seite der Familienkasse stellen.

Wie lange wird Familien der Kinderzuschlag gewährt?

Bewilligt wird der Kinderzuschlag für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Ist der Bewil­ligungs­zeitraum abge­laufen, muss man den Kinder­zuschlag nochmals neu beantragen. (as/ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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