Vorsicht: Jetzt gilt eine neue Abgabefrist für Ihre Steuererklärung 2018

Für viele bedeutet die Abgabe der Steuererklärung Stress. Doch nun haben Sie mehr Zeit, sie abzugeben.
 ©dpa / Monika Skolimowska

Bisher galt als Abgabefrist für die Steuererklärung der 31. Mai. Das ändert sich jedoch 2019 - ab diesem Jahr haben Sie dafür etwas mehr Zeit.

Viele stöhnen auf, wenn sie wieder ansteht – die verhasste Steuererklärung. Wer sie dieses Jahr machen muss, sollte sich allerdings zuvor darüber informieren, ob sich rechtliche Änderungen ergeben haben.

Bis wann kann ich meine Steuererklärung abgeben?

Seit 2019 gilt der 31. Juli als letzter Abgabetermin. Sie müssen also Ihre Steuererklärung für 2018 nicht mehr bis zum 31. Mai abgeben, sondern haben dafür nun zwei Monate länger Zeit. "Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mehr Zeit bekommen, ihre Steuererklärungen effektiv zu erledigen", erklärte dazu Heike Taubert, Thüringer Finanzministerin (SPD) auf dem Portal Thüringen.de.

Sie können die Abgabefrist aber auch noch weiter verschieben – wenn Sie einen triftigen Grund haben. Darunter fallen:

  • Krankheit
  • Fehlende Steuerbelege
  • Arbeitsüberlastung
  • Umzug

Wenn einer dieser Gründe auf Sie zutrifft, müssen Sie vor dem 31. Juli einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen. Bitten Sie zudem um eine schriftliche Bestätigung. Wenn das Finanzamt zustimmt, können Sie so den Abgabetermin bis Ende September desselben Jahres hinauszögern. Allerdings können Sie auch versuchen, ohne Begründung eine Fristverlängerung zu beantragen. Einfach anrufen und fragen.

Falls Sie keinen Antrag stellen und die Abgabefrist verpassen, kann es sein, dass Sie eine Mahnung durch das Finanzamt erhalten. Wenn Sie auch diese ignorieren sollten, müssen Sie eventuell am Ende einen sogenannten Verspätungszuschlag zahlen.

Falls Sie allerdings Ihre Steuererklärung für 2018 von einem Steuerberater machen lassen, können Sie diese automatisch bis zum 31. Dezember des Folgejahres übermitteln. Aber auch nur, wenn Sie beim Finanzamt angegeben haben, dass Sie Ihre Steuererklärung über einen Steuerberater abwickeln lassen. Auch hier kann sich die Frist in begründeten Fällen verlängern, dann ist der letzte Abgabetermin der 28. Februar des Zweitfolgejahres.

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Welche steuerlichen Änderungen muss ich beachten?

Wer einen Rechtschreibfehler entdeckt oder sich bei den Angaben vertan hat, nachdem er seine Steuererklärung bereits weggeschickt hat, konnte das bisher nicht mehr ändern lassen. Wer das nämlich innerhalb der Einspruchsfrist erst gemerkt hat, der hatte oft Pech. Doch seit dem 01. Januar 2017 ist eine neue Steuervorschrift (§173a AO) in Kraft getreten.

Und die besagt, dass das Finanzamt nun Steuererklärungen aufheben und sogar ändern muss, wenn dem Arbeitnehmer auffällt, dass er Schreib- oder Rechenfehler - und damit falsche Angaben - in seiner Steuererklärung gemacht hat.

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Ebenfalls ab dem 01. Januar 2017 darf die Steuerverwaltung nun – mit Ihrer Zustimmung – Ihren Steuerbescheid elektronisch übermitteln (§122a AO). Diesen erhalten Sie meist drei Tage nach der elektronischen Ankündigung per Email.

Früher war das noch anders: Wer 2016 seine Steuererklärung zum Beispiel über das ElsterFormular gemacht hatte, der wurde danach meist vom Finanzamt darüber per Email informiert und erhielt zudem seinen Steuerbescheid schriftlich per Post.

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Hatte man allerdings Anmerkungen oder war mit den Berechnungen des Finanzamts nicht einverstanden, konnte erst mit dem Erhalt des Papier-Steuerbescheids Einspruch erheben. Doch mit der neuen Vorschrift können Sie einen etwaigen Einspruch nun elektronisch bekannt geben – und zwar unmittelbar, wenn Sie den elektronischen Bescheid erhalten.

Eine weitere Erleichterung stellt sicherlich für viele Arbeitnehmer dar, dass sie grundsätzlich keine Belege mehr vorzeigen müssen. Das heißt, sie schicken diese nur noch per Post, wenn das Finanzamt danach fragt. Das gilt besonders bei Quittungen über getätigte Spenden. Diese mussten zuvor immer zusätzlich zur elektronischen Übermittlung per Post geschickt werden. Seit 23. Juli 2016 dürfen Sie sie auch elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln.

Doch Vorsicht: Falls das Finanzamt nicht sofort die Belege fordert, bedeutet das nicht, dass sie sie nicht (mehr) benötigen. Es kann Belege ab Erhalt des Steuerbescheids noch bis zu zehn Jahre danach von Ihnen verlangen.

Dies gilt ebenfalls, wenn Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beanspruchen. Wenn Sie ihn bereits einmal beantragt haben, müssen Sie keinen entsprechenden Beleg mehr vorzeigen. Falls sich allerdings der Grad der Behinderung ändern sollte, hat das Finanzamt das Recht, einen Nachweis anzufordern.

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Ab wann kann ich die Steuererklärung wirklich abgeben?

Bereits ab März dieses Jahres nehmen Finanzämter Steuererklärungen von Arbeitnehmern entgegen. Der Grund dafür: Die Steuer-Software ElsterOnline beziehungsweise das ElsterFormular der deutschlandweiten Steuerverwaltung werden laut des Bundesfinanzministeriums erst im Laufe des Februars bereitgestellt.

Deshalb können die Mitarbeiter/innen der bundesweiten Finanzämter erst Mitte März ihre Arbeit aufnehmen und die eingehenden Steuererklärungen für 2018 bearbeiten.

Außerdem haben Arbeitgeber, Versicherungen und weitere Institutionen Vorrang – Sie sollten bis Ende Februar ihre Lohnsteuerdaten, die Versicherungsdaten ihrer Versicherungsnehmer an die Behörden weitergeben. Dazu zählen unter anderem die Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Damit die Daten jeweils im März beim Finanzamt vorliegen und die Steuererklärungen bearbeitet werden können.

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Wann erhalte ich meinen Steuerbescheid?

Grundsätzlich bekommen Sie etwa sechs Wochen bis sechs Monate später eine (elektronische) Benachrichtigung von Ihrem Finanzamt. Das kann allerdings stark variieren und hängt auch damit zusammen, wie komplex Ihr Fall beziehungsweise die Auswertung Ihrer Angaben ist.

Ihre Meinung ist gefragt!

Erfahren Sie hier, warum es so wichtig ist, auch als Student die Steuererklärung abzugeben. Und hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie dringend benötigen.

Von Jasmin Pospiech

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