Polizei warnt vor Herstellung der Apparate

Kartoffelkanone gilt als Schusswaffe

Auf einem freien Gelände an der Feldstraße ertappten Beamte der Sittensener Polizeistation zwei 14-jährige Jugendliche, die mit so genannten Kartoffelkanonen schießen wollten. Die Kanonen waren aus Kunststoffrohren zusammengesteckt und mit einem elektrischen Zünder versehen. Als Treibladung diente Haarspray.

Obwohl die Überprüfung ergab, dass die "Waffen" nicht funktionstüchtig waren, wurden beide Kartoffelkanonen sichergestellt. "Wer meint, die Geräte, die bis zu 100 Meter weit schießen können, seien reine Scherzartikel, der irrt sich", betont Polizeisprecher Detlev Kaldinski. Denn schließlich habe man hier mit einem Apparat zu tun, der auch andere Festkörper als Kartoffeln verschießen könne. "Damit handelt es sich um eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes. Das Herstellen und das Besitzen einer solchen Waffe bedarf einer besonderen Erlaubnis. Wer mit der Waffe unterwegs ist oder sogar damit schießt, benötigt einen Waffenschein", erläutert Kaldinski. Selbst bei dem Fall in Sittensen, bei dem die Kartoffelkanone nicht ordnungsgemäß zusammengebaut und deshalb nicht funktionstüchtig war, liege eine Straftat vor, die an die Staatsanwaltschaft abgegeben werde. Insofern warnt die Polizei vor dem Herstellen und Benutzen solcher Schussapparate, die für den Nutzer, aber auch für andere lebensgefährlich sein können.

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