Amtsgericht verurteilt Kreisstädter wegen Urkundenfälschung - VON ANDREAS SCHULTZ

Falscher Impfpass kostet Rotenburger 1 500 Euro

Ein Kreisstädter musste sich vor dem Rotenburger Amtsgericht verantworten, weil er sich einen gefälschten Impfpass besorgt hatte.
 ©Schultz

Rotenburg – Vor dem Rotenburger Amtsgericht musste sich ein Kreisstädter verantworten, weil er sich 2021 einen gefälschten Impfpass besorgt und bei seinem Arbeitgeber vorgelegt hatte. Laut Strafbefehl wollte der 26-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt in einem Lebensmittellager gearbeitet hatte, im November 2021 den damals erforderlichen Impfschutz gegen Covid vortäuschen. Dazu besorgte und verwendete er die falsche Rechtsurkunde – „der größte Fehler meines Lebens“, wie der Angeklagte reumütig wissen ließ.

Bei einer betrieblichen Kontrolle flog der Schwindel schließlich auf: Rücksprache mit dem Impfzentrum Bremen ergab, dass der Mann nicht in dessen Kartei auftaucht. Auch die Chargen-Nummern der Aufkleber in dem Dokument passten nicht zum eingetragenen Datum der Impfung.

In seiner Einlassung zeigte sich der Beschuldigte geständig. Demnach habe er das Papier bei einem Verkäufer besorgt, der ihn laut eigener Aussage beim Spaziergang angesprochen hatte. Zum Preis von 50 Euro wechselte die Fälschung den Besitzer. „Das war kein Geheimnis in der Firma: Viele haben sich gefälschte Impfpässe besorgt, um zum Beispiel mal in eine Bar zu gehen, um ein einfaches Leben zu haben“, so der Geständige. Spritzen haben dem Mann Angst gemacht, also habe er die Verwendung der des falschen Dokuments als Alternative in Kauf genommen – aufgrund seines Umfelds habe er das sogar als normal wahrgenommen.

„Was Sie da gemacht haben, ist selbstverständlich zu keinem Zeitpunkt legal gewesen“, gab der Vorsitzende Richter zu verstehen – und verwies auf andere Urteile, die Fälle wie den vorliegenden eindeutig als Urkundenfälschung identifizierten. Die Tat sei allerdings nicht nur rechtlich verwerflich, sondern auch moralisch: „Menschen verlassen sich darauf, dass sie aufgrund des Impfschutzes in Ihrer Gegenwart verhältnismäßig sicher sind. Der Impfschutz wurde kontrolliert, um Menschen zu schützen“, so der Richter. Mit seinem Handeln habe der 26-Jährige sein Umfeld in Gefahr gebracht, belehrte der Vorsitzende den Rotenburger. „Corona hat viele Menschen sehr krank gemacht und das Leben gekostet.“

Auf die Gefahr wies auch die Staatsanwaltschaft während ihres Plädoyers hin. Genau wie später der Richter rechnete sie dem Mann das Schuldeingeständnis und auch die vorherige schriftliche Einlassung positiv an. Eine Freiheitsstrafe wollte sie nicht verhängen, wohl aber eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht stand, bat um mildere Bestrafung – die Summe, die sich aus den Tagessätzen ergibt, sei für seine aktuellen Lebensumstände zu viel, er sei in der Zwischenzeit lange arbeitslos gewesen. „Ich hatte nicht über die Folgen nachgedacht, es tut mir unfassbar leid.“

Reue, verlorener Arbeitsplatz: Das bewog den Richter zu einer milderen Strafe. 30 Tagessätze wird der Verurteilte zahlen, 1 500 Euro also. „Lassen Sie sich das eine Lehre sein“, forderte der Vorsitzende den Mann auf und schob nach: „Was Sie gemacht haben, ist wirklich schlimm!“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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