Im Falle der Scheidung: Vorteile und Nachteile einer Gütertrennung 

Manche Ehen werden eben doch nicht durch den Tod, sondern schon deutlich früher geschieden. Das kann in vielen Fällen unfair ablaufen, wenn nicht schon vorgesorgt wurde.

Obwohl eine zeitnahe Trennung vor und kurz nach der Eheschließung meist noch kein großes Thema ist, ist es durchaus ratsam, sich vorbeugend, um einen möglichen Scheidungsfall Gedanken zu machen. Denn auch wenn nicht im Sinne des Geldes geheiratet wird, schadet es nicht, sich die anschließende Vermögensverteilung und andere finanzielle Gegebenheiten nach einer Scheidung vor Augen zu halten.

Gütertrennung nach der Scheidung – was Sie wissen sollten

Obwohl manche Menschen den Wunsch ihres Partners nach einem Ehevertrag als mangelndes Vertrauen in sie und die Beziehung deuten, erweist sich dieser bei der Scheidung meist als besonders hilfreich. Bei einer solchen Klärung der Verhältnisse handelt es sich mehr um eine Vorbeuge- als eine Vorsichtsmaßnahme.

Die Gütertrennung soll in erster Linie der Bewahrung der eigenen finanziellen Unabhängigkeit dienen.

Vertragliche Vereinbarungen durch einen Ehevertrag

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann im Rahmen eines notariellen Ehevertrags ausgeschlossen oder aufgehoben werden, wie die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer erklärt. In solch einem Fall kommt es zu einer Gütertrennung. Der Ehevertrag kann dabei nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch noch während der Ehe geschlossen, verändert oder wieder aufgehoben werden.

Darüber hinaus kann auch ein eingereichter Scheidungsantrag während bestehender Zugewinngemeinschaft zu einer gesetzeskonformen Gütertrennung führen. Auch die Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehepartner oder das entscheidungsreife Scheidungsverfahren zählen als ausschlaggebende Faktoren für den Eintritt einer Gütertrennung.

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Gütertrennung: Vor- und Nachteile nach der Scheidung

Im Gegensatz zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, benötigen Sie bei der Gütertrennung nicht die Zustimmung Ihres Ehepartners, sondern können frei und unbeschränkt über Ihre Haushaltsgegenstände und Ihr Vermögen verfügen. Und auch die drohende Zerschlagung von Vermögenswerten wird durch eine Gütertrennung vermieden, womit Sie erhebliches Streit- und Konfliktpotential umgehen können.

Doch besagte Regelung bringt nicht nur Vorteile, besonders der wirtschaftlich schwächere Ehepartner profitiert nicht gerade von einer Gütertrennung, wie die juristische Serviceplattform smart-rechner.de, berichtet. Nicht selten entsteht während einer Ehe eine gewisse, innerfamiliäre Rollenverteilung, in dem ein Partner seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Haushaltsführung oder Kindererziehung reduziert und so in seinem Vermögensaufbau eingeschränkt ist.

Wird diese wirtschaftliche Differenz nicht während der Ehe durch Zuwendungen des stärkeren gegenüber dem schwächeren Ehepartner ausgeglichen, kann es nach der Scheidung schnell zu einer einseitigen Mittellosigkeit kommen. Ebenso schafft die Gütertrennung einen Nachteil bezüglich der Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten gegenüber dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Gleichzeitig reduziert die Gütertrennung die Pflichtteilquote des Ehepartners, sollte dieser sein Testament beispielsweise zugunsten eigener einseitiger Kinder formulieren.

Alternativen zur Gütertrennung

Für Ehepaare, die sich keine Zugewinngemeinschaft, aber gleichzeitig auch keine strikte Gütertrennung wünschen, gibt es eine goldene Mitte – die modifizierte Zugewinngemeinschaft. So können unter anderem auch Ausgleichsansprüche für den Fall einer Scheidung begrenzt oder vollständig ausgeschlossen werden. Ist Ihre Scheidung zudem einvernehmlich, können Sie deutlich Geld sparen und sich womöglich auch die Anwaltskosten aufteilen.

Außerdem lassen sich einzelne Vermögenswerte gezielt aus einem Zugewinnausgleich ausschließen. Diese Vereinbarung lässt sich, laut Schleswig-Holsteinischer Rechtsanwaltskammer, rechtswirksam nur durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbaren.

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