Kindesunterhalt 2024 – womit können Eltern ab diesem Jahr rechnen?

Ab 2024 müssen getrennte Eltern mit höheren Unterhaltskosten rechnen. Wie viel gezahlt werden sollte, legt die Düsseldorfer Tabelle fest.

Ab diesem Jahr müssen getrennte Eltern mit höheren Unterhaltskosten rechnen. Pro Kind und Jahr können das zwischen 516 und 732 Euro mehr sein als im Jahr 2023. Darauf weist einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.

Düsseldorfer Tabelle 2024 – erhöhte Bedarfssätze

Berechnet wird der Unterhalt für jeden konkreten Fall individuell. Familiengerichte orientieren sich jedoch an den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.

Wegen der Inflation wurde dort nun der Mindestunterhalt um 9,7 Prozent angehoben, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) weiter berichtete. Er richtet sich nach dem Alter des Kindes. Demnach beträgt der Mindestunterhalt ab diesem Jahr:

  • für Kinder unter sechs Jahren 480 Euro monatlich
  • für Sechs- bis Elfjährige 551 Euro
  • ab 12 Jahren 645 Euro
  • und ab 18 Jahren mindestens 689 Euro.

Die Mindestsätze steigen dann mit jeder Einkommensgruppe des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Erhöhung des Selbstbehalts

Mit der Anhebung des Mindestunterhalts wurden gleichzeitig auch die Einkommensgruppen angepasst, sowie der Eigenbedarf des Elternteils, der zahlen muss. „Letzter beträgt 1.450 Euro bei erwerbstätigen und 1.200 Euro bei nicht erwerbstätigen Eltern“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern in ihrer Mitteilung (Stand: 30. Januar 2024).

Anrechnung von Kindergeld

Auf den Bedarf des Kindes wird das Kindergeld angerechnet, „und zwar bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang“, wie die Tagesschau darüber hinaus informierte.

Viele Familien rechnen 2024 auch mit dem Elterngeld. Doch die Einkommensgrenze soll schrittweise sinkenBei den Partnermonaten steht ab dem 1. April zudem eine neue Regelung bevor.

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