Steuererklärung 2020: Welche Kosten Sie jetzt nicht vergessen sollten

Für die Steuererklärung 2020 stehen einige Änderungen an.
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Höhere Freibeträge, Kurzarbeitergeld, Homeoffice-Pauschale: Bei der Steuererklärung 2020 müssen Steuerzahler einiges beachten. Alle Infos und was Sie nicht versäumen sollten.

Haben Sie sich schon um die Steuererklärung für 2020* gekümmert? Diesmal gibt es einiges zu beachten. Hier einige wichtige Punkte - von Freibeträgen übers Kurzarbeitergeld bis zur Homeoffice-Pauschale:

Steuererklärung 2020: Höhere Freibeträge und gestiegener Kinderfreibetrag

Höhere Freibeträge: Der steuerliche Grundfreibetrag ist einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge 2020 von 9.168 Euro auf 9.408 Euro gestiegen. Sprich: Bis zu einem Bruttoeinkommen von 9.408 Euro fallen keine Steuern an. Außerdem sei der Kinderfreibetrag 2020 um 192 Euro gestiegen. Bei gleichbleibendem Betreuungsfreibetrag betrage er für 2020 exakt 7.812 Euro pro Kind und Jahr (2019: 7620 Euro). Wer alleinerziehend sei und mindestens ein Kind bei sich wohnen habe, profitiere 2020 von einem steuerlichen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro (zuvor: 1908 Euro), heißt es weiter in dem Bericht. Für jedes weitere Kind erhöhe sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine laut dpa.

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Höhere Umzugspauschale und Verpflegungspauschale bei Dienstreisen

Höhere Umzugs- und andere Pauschalen: Seit 1. März 2020 können Steuerzahler eine höhere Umzugspauschale geltend machen. Die Pauschale steigt laut dpa für Singles auf 820 Euro (zuvor: 811 Euro), für Verheiratete oder Alleinerziehende auf 1.639 Euro (zuvor: 1622 Euro). Und auch höhere Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen gibt es: Wer mehr als acht Stunden am Tag dienstlich unterwegs sei, könne je Tag in der Steuererklärung 14 Euro (vorher: 12 Euro) angeben, schreibt dpa. Bei einer Dienstreise, die an einem Tag mindestens 24 Stunden dauere, könnten 28 Euro (vorher: 24 Euro) geltend gemacht werden.

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Kurzarbeit kann zu Nachzahlungen führen

Kurzarbeitergeld: Wer 2020 Kurzarbeitergeld bekommen hat, zahlt darauf selbst keine Abgaben. Das Kurzarbeitergeld unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das führt dazu, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht, wie dpa berichtet. Daher sei eine Steuernachzahlung durchaus möglich, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler demnach. Das könnte zum Beispiel dann gelten, wenn der Arbeitnehmer weniger Wochenstunden gearbeitet hat und sein Lohn mit Kurzarbeitergeld aufgestockt wurde; aber: „Oft wird es auch zu einer Steuererstattung kommen, da für den Arbeitslohn zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde“.

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Neue Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen

Homeoffice-Pauschale: Wer in der Corona-Krise von zuhause arbeitet, bekommt einen Steuerbonus. Pro Homeoffice-Tag kann man fünf Euro geltend machen, maximal 600 Euro pro Jahr. Allerdings gibt es die Homeoffice-Pauschale nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag. Daher ist sie, wie dpa schildert, für jene von Vorteil, die Werbungskosten von über 1.000 Euro haben. Bei Arbeitstagen im Homeoffice entfällt zudem die Pendlerpauschale, da es keine Fahrten zur Arbeitsstätte gab. „Eine Homeoffice-Tagespauschale von fünf Euro darf man nur angeben, wenn man an dem Tag ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet hat“, so BVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft laut dpa. Wer an einem Tag zusätzlich in die Firma fährt - etwa um Post abzuholen -, kann die Tagespauschale von fünf Euro nicht geltend machen, wohl aber die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Firma, heißt es in dem Bericht. (ahu)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Zum Weiterlesen: Homeoffice-Pauschale richtig nutzen: So funktioniert es mit der Steuererklärung

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