Sie möchten früher in Rente gehen? Wann die Einwilligung vom Chef nötig ist

Wer die Altersrente nicht abwarten und früher den Ruhestand genießen will, sollte folgende Klausel kennen, weil sie die Erlaubnis vom Arbeitgeber erforderlich macht.

Sie entscheiden, wann Sie in Rente gehen? Nicht immer. Denn es gibt Fälle, in welchen der Chef tatsächlich ein Wörtchen mitzureden hat. Eines vorab: In der Regel muss der Arbeitgeber es nicht absegnen, wenn man vorzeitig in Rente gehen möchte. „Um in Deutschland in Altersrente gehen zu können, muss der Arbeitgeber nicht zustimmen“, zitiert das Portal t-online Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es gibt jedoch eine Ausnahme.

Wenn vertraglich etwas anderes vereinbart ist, kann es möglich sein, dass der Arbeitgeber einem frühzeitigeren Renteneintritt* zustimmen muss. Zum Teil gebe es auch tarifvertragliche Regelungen. „Bei diesen kann ein Beschäftigungsverhältnis mit Erreichen des regulären Rentenalters automatisch enden“, so Braubach. Ein Blick in den Arbeitsvertrag sei in jedem Fall wichtig, bevor Sie sich mit dem Thema Rente befassen. Generell ist es Braubach zufolge ratsam, den Arbeitgeber einzubeziehen: Informieren Sie ihn am besten frühzeitig, wann Sie in Rente gehen möchten. So kann sich der Arbeitgeber bereits darauf einstellen und eine gute Einarbeitung Ihres Nachfolgers möglich machen.

Wer früher in Rente will, muss mit einem Abschlag rechnen

Wer früher in Rente geht, hat nicht mehr den vollen Rentenanspruch. So heißt es auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung: „Wenn Sie Rente vor der für Sie maßgeblichen angehobenen Altersgrenze in Anspruch nehmen, müssen SIe mit einem Abschlag rechnen. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent“. Wichtig zu wissen: Die um den Abschlag geminderte Rente bleibt bis an Ihr Lebensende bestehen, die Rente wird also nicht wieder aufgestockt, wenn Sie die Regelaltersrente erreichen.

Um Rente zu erhalten, müsse der Rentenantrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger etwa drei Monate vor Ihrem geplanten Rentenbeginn gestellt werden, erklärt Rentenexpertin Braubach. (jg) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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