Was Sie über Schwerbehinderung und Nachteilsausgleich wissen sollten

Mit gewissen Behinderungen oder Einschränkungen könnten Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Mit welchen Erleichterungen Sie dann rechnen dürfen.

Ende 2021 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. In dem Zusammenhang als schwerbehindert gelten alle Personen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 sowie einen gültigen Schwerbehindertenausweis haben. Mit dem Ausweis sind Vorteile wie Steuerermäßigungen oder vergünstigte beziehungsweise kostenlose Nutzung von Bus und Bahn verbunden. Dies hängt allerdings davon ab, welche Art der Behinderung Personen haben, außerdem ist auch hierbei der Grad der Behinderung entscheidend.

Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?

Sie können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, wenn Sie (voraussichtlich) einen Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten und Ihr Wohnsitz oder Arbeitsort in Deutschland ist, informiert das Portal Pflege.de. Ihr Hausarzt kann Ihnen helfen, abzuschätzen, ob mit Ihren Einschränkungen eine Beantragung des Schwerbehindertenausweises sinnvoll ist. Beantragt wird dieser beispielsweise bei dem Versorgungsamt. Einreichen sollten Sie dort verschiedene Unterlagen:

  • Ärztliche Gutachten zu der Behinderung oder einer chronischen Krankheit
  • Berichte aus Maßnahmen wie einer Kur oder Reha
  • Pflege- und Betreuungsgutachten
  • Befunde von EKG, Labor oder Röntgen

Dann entscheiden die Experten, welchen Grad der Behinderung Sie erhalten. Wichtig ist da beispielsweise, inwiefern Sie an der (sozialen) Teilhabe eingeschränkt sind. Wenn Sie einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben, können Sie sich auf Antrag einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichstellen lassen. Den Antrag müssen Sie bei der Agentur für Arbeit stellen, informiert Einfach-teilhaben.de. In dem Fall würden Sie ebenso besondere Nachteilsausgleiche erhalten.

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Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung

Ziel ist es, dass behinderten Menschen eine bessere Teilhabe und mehr Selbstbestimmung ermöglicht wird, daher gibt es Nachteilsausgleiche. Einige Nachteilsausgleiche müssen Sie beantragen – für die meisten ist ein Schwerbehindertenausweis nötig. Was gilt für Menschen mit Schwerbehinderung:

  • Frühere Altersrente: Haben Sie eine Schwerbehinderung, können Sie früher in Altersrente gehen. Wichtig ist, dass Sie 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben und Sie 65 Jahre alt sind. Sind Sie vor 1964 geboren, können Sie auch früher in Rente gehen. Ebenso, wenn Sie Abschläge in Kauf nehmen.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Als Schwerbehinderter sind Sie nicht unkündbar, dennoch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz und können nicht ganz so schnell entlassen werden. Arbeitgeber müssen beispielsweise zuerst einen Antrag beim Integrationsamt stellen. Der besondere Kündigungsschutz gilt allerdings nicht in der Probezeit. Haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung oder ähnliche Leistungen und haben das 58. Lebensjahr vollendet, kann die Kündigung ebenfalls zustimmungsfrei sein, informiert die Kanzlei Hasselbach.
  • Zusatzurlaub: Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Sie Anspruch auf fünf zusätzliche Tage bezahlten Urlaub. Als Nachweis können Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Gleichgestellte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, informiert Familienratgeber.de.
  • Ermäßigungen bei dem Eintritt ins Museum, Theater oder Kino: Bei einigen Einrichtungen erhalten Sie mit einem Schwerbehindertenausweis ermäßigten Eintritt. Informieren können Sie sich bei den jeweiligen Stellen.
  • Ermäßigung oder Befreiung des Rundfunkbeitrags: Haben Sie das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis stehen, können Sie eine Ermäßigung des Beitrags beantragen und zahlen nur ein Drittel des normalen Betrags. „Taubblinde Menschen und Empfänger*innen von Blindenhilfe“ müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, informiert Familienratgeber.de

Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung

Im Steuerrecht sind verschiedene Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderungen oder ihre Familien vorgesehen, informiert Lebenshilfe.de. Das sind beispielsweise der Behinderten-Pauschbetrag oder den Pflegepausch-Betrag. Den Behinderten-Pauschbetrag erhalten Sie auf Antrag und wenn festgestellt wurde, dass der Grad Ihrer Behinderung mindestens 20 beträgt, bei dem Merkzeichen H oder einem Pflegegrad von 4 oder 5, berichtet das Portal Finanzamt.nrw.de. Den Nachweis müssen Sie bei der erstmaligen Beantragung anfügen. Danach nur, wenn sich Änderungen ergeben haben. Der Pauschbetrag ist dann abhängig vom Grad der Behinderung. Finanzamt.nrw.de hat eine Übersicht erstellt:

Grad der BehinderungPauschbetrag ab dem Jahr 2021
20384 Euro
30430 Euro
40860 Euro
501.140 Euro
601.440 Euro
701.780 Euro
802.120 Euro
902.460 Euro
1002.840 Euro
hilflos und blind7.400 Euro
Menschen mit Pflegegrad 4 oder 57.400 Euro

Auch Eltern von Menschen mit Behinderung können den Pauschbetrag nutzen, informiert Familienratgeber.de. Seit 2021 gibt es ebenso einen Fahrkosten-Pauschbetrag. Ebenso können weitere außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.

Den Pflegepausch-Betrag erhalten Sie bei der Pflege einer Person mit dem Pflegegrad 2. Dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:

  • Pflege Angehöriger oder nahestehender Person
  • Pflege findet in Ihrer Wohnung oder der, der pflegebedürftigen Person statt
  • Sie bekommen kein Geld (ausgenommen Pflegegeld, das die Eltern eines Kindes mit Behinderung erhalten).

Der Pauschbetrag kann von 600 Euro (Pflegegrad 2) bis zu 1.800 Euro (Pflegegrad 4/5 oder Menschen mit Merkzeichen H) gehen.
Beides können Sie in Ihrer Steuererklärung beantragen.

Weniger Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung?

Bei einer Schwerbehinderung können Sie sich teilweise oder ganz von der Kfz-Steuer befreien. Keine Kfz-Steuer müssen Sie bei den Merkzeichen H, Bl oder aG zahlen. 50 Prozent der Kfz-Steuer bei den Merkzeichen G, Gl. Bei letzterem können Sie zwischen der Ermäßigung der Kfz-Steuer oder der kostenlosen Fahrt mit Bus und Bahn im Nah- und Regionalverkehr wählen, informiert Familienratgeber.de. Der Antrag auf Kfz-Steuervergünstigungen muss bei dem Zoll gestellt werden.

Des Weiteren gibt es noch Nachteilsausgleiche für Wohnen und Bauen, andere steuerrechtliche Dinge, die Sie beachten können oder Kraftfahrzeughilfe und Unterstützung beim Auto-Kauf. Für Ihren individuellen Fall sollten Sie sich an den entsprechenden Stellen beraten lassen.

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