Neuerungen und Fristen im Oktober 2023 – viele Verbraucher finanziell betroffen

Der neue Monat bringt wieder einige gesetzliche Maßnehmen und Fristen mit sich. Was man vom Heizen bis zur Steuererklärung jetzt darüber wissen sollte.

Heizkostenzuschuss – Frist im Oktober beachten

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, können die sogenannten Härtefallhilfen des Bundes für nicht leitungsgebundene Energieträger seit dem 8. Mai rückwirkend für 2022 beantragen. Eine wichtige Frist läuft jedoch bald aus: Die Anträge müssen bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. „Maximal erhalten Antragstellerinnen und Antragstellern eines Privathaushalts 2.000 Euro Unterstützung. Voraussetzung ist aber, dass die Entlastung mindestens 100 Euro beträgt“, hatte dpa unter anderem zu den möglichen Entlastungen für Betroffene erklärt.

Zwei Gasumlagen sinken auf null Cent – Entlastungen ab Oktober?

Die geplante Absenkung von zwei Umlagen bei Erdgas kann Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zufolge zu einer Entlastung von Kunden ab diesem Herbst führen – vorausgesetzt, die Absenkungen werden von den Versorgern weitergegeben. Die Senkung der Regelenergie-Umlage zum 1. Oktober bedeute bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine Entlastung von 122 Euro, wie Verivox laut dpa berichtet hatte. Hinzu komme eine weitere Absenkung zum selben Datum, die acht Euro ausmache. Die Preissenkung erfolge jedoch nicht automatisch, hatte Verivox in seiner Mitteilung vom 23. August betont – „Gaskunden sollten daher ihren Tarif prüfen“, hieß es.

Uneins ist die Ampel unterdessen Berichten zufolge noch, was die Gas-Mehrwertsteuer betrifft. „Finanzminister Lindner will offenbar die Mehrwertsteuer auf Gas wieder auf den ursprünglichen Stand setzen“, berichtete Tagesschau.de (Stand: 17. September) – wodurch sich Gaskunden zum Jahreswechsel womöglich wieder auf höhere Preise einstellen müssten, wie Experten warnen. Beschlossen ist jedoch noch nichts. Die SPD lehne die Überlegungen ab, den Mehrwertsteuersatz auf Gas bereits ab dem 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent anzuheben, wie N-TV.de ebenfalls am 17. September berichtet hatte.

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Steuererklärung 2022 muss Anfang Oktober beim Finanzamt sein

Wer für das Jahr 2022 eine Steuererklärung abgeben muss, sollte die Abgabefrist am 2. Oktober 2023 nicht versäumen. Sonst droht ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt. Die Stiftung Warentest gibt Tipps, wie die Steuererklärung auf die Schnelle noch gelingen kann. Lässt man die Steuererklärung lieber von einem Lohnsteuerhilfeverein – oder auch von einem Steuerberater – machen, hat man bis zur Abgabe der Steuererklärung 2022 übrigens noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit. 

Auch eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen – in vielen Fällen gibt es laut der Stiftung Warentest Geld zurück. So können Steuerzahler zum Beispiel einen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen können, oder zum Beispiel Ausgaben für Gartenarbeiten oder Handwerkerleistungen. Auch Krankheitskosten können zum Teil steuerlich berücksichtigt werden.

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