Mit diesen fünf Tipps sparen Sie 2017 schon viel Geld 

An Weihnachten einkaufen gehen - und dafür noch Geld erhalten? Das geht - wenn Sie es klug anstellen.
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Einkaufen – und dabei noch sparen? Bereits zum Jahresbeginn können Sie unter anderem noch Werbungskosten produzieren – und später von der Steuer absetzen.

Viele in der Adventszeit denken darüber nach, welche Weihnachtsgeschenke sie für die Liebsten noch besorgen müssen – und vergessen dabei, dass sie mit ihren Einkäufen Geld sparen könnten. Ein Handy, ein Laptop oder ein neues Navi für das Auto – all das Geld, das Sie für diese Gebrauchsgegenstände ausgeben, können Sie tatsächlich wieder bekommen. Wie das geht? Indem Sie sie ganz einfach von der Steuer absetzen.

Laptop, Handy und Arbeitsweg: Werbungskosten von der Steuer absetzen

Wenn Sie berufstätig sind, macht es Sinn, noch vor dem Jahresende in Laptop & Co. zu investieren. Nutzen Sie diese Geräte nämlich nicht nur privat, sondern auch beruflich, können Sie teilweise die Ausgaben als "Werbungskosten" in der nächsten Steuererklärung absetzen.

Doch hierbei gilt: Bis zu 1000 Euro gesteht der Staat jedem Arbeitnehmer als Pauschale zu, jeden Euro darüber bekommen Sie wieder. Zu den Werbungskosten gehört auch der tägliche Weg zur Arbeit. Wenn Sie also bei Ihrer Arbeitsstrecke an die 1000 Euro-Marke gelangen, können Sie mit neuen Fachbüchern, Laptop und Büromaterial die Pauschale locker überschreiten.

Aber auch wenn Sie von zuhause arbeiten, sind Sie im Vorteil. Hier dürfen Sie bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten geltend machen. Vor allem dann, wenn Ihr Arbeitgeber nicht genügend Arbeitsfläche zur Verfügung stellt.

Tipp: Am besten häufen Sie die Ausgaben an. Das heißt, wenn Sie es dieses Jahr nicht über die Pauschalmarke schaffen, sollten Sie etwaige Ausgaben auf das kommende Jahr verlagern. Wenn Sie allerdings bereits im Vorhinein wissen, dass Ihre Werbungskosten im kommenden Jahr deutlich geringer ausfallen werden, dann sollten Sie jetzt noch möglichst viele Werbungskosten produzieren.

Gesundheitskosten gelten bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen

Doch nicht nur in der Arbeit, auch in anderen Lebensbereichen macht es Sinn, Kosten von der Steuer abzusetzen. Wie zum Beispiel bei den Gesundheitskosten: Egal, ob Zahnersatz, Brillen, Kuren oder Rezeptkosten – alle diese Ausgaben können unter dem Punkt "außergewöhnliche Belastungen" bei der Steuererklärung angegeben werden.

Doch Vorsicht: Sie erhalten nicht den gesamten Preis wieder, da hier gilt, dass ein Teil selbst gezahlt werden muss. Dieser ist individuell unterschiedlich und richtet sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Laut dem Bund der Steuerzahler muss eine Familie mit zwei Kindern und Einkünften von 40.000 Euro selber 1.200 Euro Eigenanteil hinblättern. Erst Gesundheitskosten, wiederum gebündelt, die darüber liegen, können von der Steuer abgesetzt werden.

Handwerker beauftragen - und Geld sparen

Auch wenn Sie Mieter oder Eigentümer sind, sollten Sie jetzt noch in Ihren vier Wänden Arbeiten verrichten – lassen. Denn wer selbst im Eigenheim Hand anlegt, der kann nicht Steuern sparen. Stattdessen wäre es ratsam, einen Handwerker damit zu beauftragen.

Der Grund: Für Handwerker kann man Lohnkosten von bis zu 6000 Euro im Jahr ansetzen, davon übernimmt der Fiskus 20 Prozent, also etwa 1200 Euro. Doch auch hier ist wichtig zu beachten: Der Staat zahlt nur die Lohn-, aber nicht die Materialkosten. Und auch nur dann, wenn Sie das Geld überwiesen haben.

Tipp: Was tun, wenn Sie bereits Arbeiten am Heim verrichtet haben lassen? Dann sollten Sie mit dem Handwerker vereinbaren, dass er Ihnen die Rechnung erst im nächsten Jahr stellt. Möglich ist es auch, die Rechnung zu teilen, also einen ersten Abschlag 2016 und den Rest 2017 zu zahlen.

Steuerlich begünstigt sind auch Dienstleistungen wie Schneebeseitigung oder Gartenarbeit. Auch hier können Sie 20 Prozent der Aufwendungen absetzen, allerdings ist der Rahmen mit 20.000 Euro deutlich weiter. 

Spenden für wohltätige Zwecke - und den eigenen Geldbeutel

Sind Sie in einer Wohltätigkeits-Organisation tätig oder engagiert? Gut für Sie. Denn Spenden und dergleichen können bei der Steuererklärung unter "Sonderausgaben" verbucht werden. Einzige Voraussetzung: Sie spenden nicht mehr als 200 Euro. Alles was darüber liegt, braucht eine Bestätigung der Summe vom Spendenempfänger.

Ehegattensplitting als lukratives Steuersparmodell

Auch Paare, die überlegen zu heiraten, sollten es noch bis zum Silvesterabend tun. Der Grund: Immer wieder gibt es Überlegungen, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Das Steuersparmodell hilft Paaren, bei denen der eine Partner deutlich mehr als der andere verdient. Und wer bis Silvester noch heiratet, der kann das Ehegattensplitting für das gesamte Jahr 2017 noch in Anspruch nehmen - und dafür eine große Sause feiern.

Von Jasmin Pospiech

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