Wirklich freiwillig? In diesen Fällen müssen Sie eine Steuererklärung abgeben

Eine Steuererklärung kann finanzielle Vorteile mit sich bringen. Einige Personengruppen sind sogar dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung abzugeben.

Alle Jahre wieder: Auch wenn die Steuererklärung für die meisten Menschen alles andere als spaßig ist, bringt sie doch zumeist finanzielle Vorteile für den Betroffenen mit sich. Es gibt viele Dinge im alltäglichen Leben, die Menschen von der Steuer absetzen können. Stichtag im Jahr 2024 ist der 2. September, dann geht es um die Steuererklärung des Jahres 2023.

Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Steuererklärung verpflichtend

Nicht immer ist eine Steuererklärung jedoch freiwillig. Es gibt Personengruppen, die sogar dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben – unabhängig davon, ob diese zu ihrem Vorteil ausfällt oder nicht. Unter folgenden Voraussetzungen sind Sie laut Steuer.de dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben:

  • Sie oder Ihr Ehepartner hat Arbeitslohn bezogen und einer von Ihnen hat die Steuerklasse 5, 6 oder 4 mit Faktor.
  • Sie haben neben Ihrem Lohn weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen von mehr als 410 Euro, beispielsweise aus Mieteinnahmen.
  • Sie haben Lohnersatzleistungen von über 410 Euro erhalten, beispielsweise Kranken- oder Arbeitslosengeld.
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen lassen.
  • Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln. Dabei handelt es sich zumeist um ausländische Einkünfte.
  • Sie haben nicht pauschal versteuerten Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten.
  • Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
  • Sie sind Arbeitnehmer, Ihre Ehe ist geschieden und Sie haben aber im selben Jahr wieder geheiratet.
  • Sie haben eine Abfindung erhalten und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstigere Fünftelregelung angewendet.

Sind Sie von einem der Punkte betroffen, müssen Sie aufpassen, den Stichtag (2. September 2024) nicht zu verpassen. Passiert das doch, kann das zuständige Finanzamt einen Verspätungszuschlag festlegen, erklärt Finanztip.de. Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro Monat und ist auf einen Betrag von 25.000 Euro beschränkt. Eine Kulanz gibt es übrigens nicht zwingend. Das Finanzamt kann also theoretisch bereits ab dem 3. September den Verspätungszuschlag für Sie festsetzen.

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