Werbungskostenpauschale 2024: So hoch ist der Pauschbetrag für das Steuerjahr 2023

Die Werbungskostenpauschale steht jedem Arbeitnehmer zu. Doch wie hoch ist der Betrag für das Steuerjahr 2023, was muss man bei der Steuererklärung beachten und wo hinterlegt man die Werbungskostenpauschale? Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen und eine übersichtliche Steuererklärungscheckliste zum Downloaden finden Sie hier.

Bei der Erstellung der Steuererklärung und der Berechnung des Einkommens sowie der Einkommensteuer spielen Freibeträge und Pauschbeträge eine entscheidende Rolle. Diese ermöglichen es den Steuerzahlern, ihre Steuerlast zu reduzieren und somit mehr Netto-Einkommen zu erzielen. Doch was genau verbirgt sich hinter Freibeträgen und Pauschbeträgen? Hier eine kurze Erklärung:

Freibetrag: Dies ist der Betrag, der von der Einkommensteuer befreit ist. Der bekannteste Freibetrag ist der Grundfreibetrag, der den steuerfreien Anteil des Jahreseinkommens darstellt.
Pauschbetrag: Dies ist ein Betrag, der automatisch vom Finanzamt abgezogen wird, ohne dass Nachweise oder Belege erbracht werden müssen. Wenn die absetzbaren Kosten den Pauschbetrag übersteigen, wird der Mehrbetrag abgezogen.
Freigrenze: Dies ist der maximale Betrag an sonstigen Einkünften, die unterhalb dieser Grenze nicht besteuert werden. Übersteigen die Gewinne die Freigrenze, fallen Steuern an.

Die Werbungskostenpauschale ist ein Beispiel für einen solchen Pauschbetrag. Im Jahr 2024 können bestimmte Kosten pauschal angesetzt werden, ohne dass Belege vorgelegt werden müssen. Diese Kosten können in der Steuererklärung angegeben werden, um die zu zahlende Einkommensteuer zu reduzieren.

Werbungskostenpauschale 2024

Die Werbungskostenpauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit steuermindernd geltend zu machen. Im Jahr 2024 gelten folgende Beträge:

Werbungskostenpauschale: Die Werbungskostenpauschale, auch bekannt als Arbeitnehmer-Pauschbetrag, beträgt 1.230 Euro. Dieser Betrag wird automatisch von der Steuer abgezogen, ohne dass weitere Nachweise erbracht werden müssen. Falls zusätzliche Werbekosten geltend gemacht werden, können diese nur dann berücksichtigt werden, wenn sie den Pauschbetrag übersteigen.

Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale, auch als Pendlerpauschale bekannt, fällt ebenfalls unter die Werbungskosten. Sie dient als Abgeltung für die Kosten der täglichen Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Homeoffice-Pauschale: Die Kosten für das Homeoffice können ebenfalls geltend gemacht werden, jedoch nur, wenn sie den Betrag der Werbungskostenpauschale übersteigen. Bis zu 210 Tage und 6 Euro pro Tag können für Homeoffice-Tage angesetzt werden, was in Summe bis zu 1.260 Euro ergibt.

Umzugskostenpauschale: Für beruflich bedingte Umzüge steht eine Umzugskostenpauschale von 886 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Auch interessant: Das müssen Sie beachten, wenn Sie die Steuererklärung selber machen.

Wie Werbekosten in der Steuererklärung angegeben werden

Um von der Werbungskostenpauschale zu profitieren, müssen die entsprechenden Kosten in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Hier sind einige wichtige Schritte:

Anlage N ausfüllen: Die Werbekosten werden in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) der Steuererklärung angegeben. Hier müssen die Kosten einzeln aufgeteilt und in verschiedenen Feldern eingetragen werden.

Übersteigen der Pauschale: Falls die Werbungskosten die Werbungskostenpauschale übersteigen, sollten die zusätzlichen Kosten ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden, um weitere Steuervorteile zu erzielen.

Sammeln von Belegen: Steuerzahler sollten Belege sorgfältig aufbewahren und darauf achten, ob Kosten privat oder beruflich anfallen.

Die Werbungskostenpauschale bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre steuerliche Belastung zu reduzieren und mehr Netto-Einkommen zu erzielen. Durch das ordnungsgemäße Angeben von Werbungskosten in der Steuererklärung können Steuerzahler von den verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren, die ihnen zur Verfügung stehen.

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