Wo gibt es Click and Meet mit Test und welche Geschäfte sind geöffnet?

Wegen der Coronanotbremse müssen viele Geschäfte schließen. Welche Läden sind noch offen? Und wo ist noch Click and Meet erlaubt? Hier gibt es alle Infos zum Shoppen.

Blumenläden, Gartenmärkte und Buchhandlungen in Bayern dürfen öffnen

Update vom 27. April: Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien und Buchhandlungen dürfen in Bayern wieder unabhängig von den aktuellen Corona-Zahlen öffnen. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am frühen Nachmittag. Hier setze Bayern eine entsprechende Ausnahmeregelung in der neuen bundesweiten Notbremsen-Regelung für Corona-Hotspots um. Welche Geschäfte bei einer Inzidenz über 100 der bundesweiten Regelung zufolge auch in anderen Bundesländern geöffnet bleiben dürfen, erfahren Sie weiter unten in diesem Artikel. Mehr über die neuen Corona-Regeln in Bayern erfahren Sie hier.

Infektionsschutzgesetz: Geschäfte bei Inzidenz unter 100 geöffnet

Artikel vom 26. April: Seit Samstag (24. April) greift die Corona-Notbremse des Bundes*. Dadurch ist bundeseinheitlich festgeschrieben, welche Regeln in Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem übernächsten Tag gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.

In jenen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Woche wiederum stabil unter 100 liegt, greift die bundesweite Notbremse nicht. „Das bedeutet, dass Geschäfte grundsätzlich öffnen dürfen“, schildert das Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Allerdings müssen Kunden weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Läden dürfen je nach Verkaufsfläche nur eine bestimmte Anzahl an Kunden einlassen.“ In Bayern zum Beispiel gilt in den Geschäften wie gehabt die FFP2-Maskenpflicht.

Grundsätzlich, so heißt es in einem Beitrag von „Brisant“ auf MDR.de, sei die Corona-Notbremse als „Minimalforderung“ zu verstehen. Beschließe ein Bundesland in seiner Corona-Schutzverordnung strengere Maßnahmen, dann gälte diese. Sprich: Unter Umständen müssten Geschäfte auch bei einer Inzidenz unter 100 regional geschlossen bleiben, heißt es in dem Beitrag.

Bundeseinheitlich gilt: War die bundesweite Notbremse bereits in Kraft, müsse ein Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unterschreiten, damit die Läden am übernächsten Tag wieder öffnen dürfen, schildert RND.de.

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Click and Meet bei Inzidenzen zwischen 100 und 150

Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 innerhalb einer Stadt oder eines Kreises dürfen Geschäfte nur noch Click & Meet anbieten. Kunden müssen zudem einen verifizierten, negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein daheim durchgeführter Selbsttest ist, wie MDR.de in dem Beitrag berichtet, hingegen nicht ausreichend. Das Robert Koch-Institut beschreibt die „Anforderungen an die Tests“ auch auf seiner Homepage.

Click and Meet: So funktioniert der Einkauf mit Termin

Beim Einkaufen mit Termin registrieren die Läden die Adressen der Kunden zur Kontaktnachverfolgung. Als Kunde darf man dann innerhalb des gebuchten Zeitfensters in den Geschäften shoppen. „Kommen darf man nur allein oder mit Angehörigen des gleichen Haushalts - und vor allem nur dann, wenn man keine Symptome hat. Eingelassen wird maximal ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche“, heißt es weiter in dem Beitrag auf MDR.de. Auch beim Click and Meet müssten Kunden die medizinischen Masken tragen und mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Zahlreiche, aber längst nicht alle Geschäfte bieten die Möglichkeit des Einkaufens mit Terminvergabe an. Kunden sollten sich also besser rechtzeitig über die Möglichkeiten vor Ort informieren, um nicht enttäuscht zu werden.

Bei Inzidenz über 150 nur noch Click & Collect erlaubt

Die bundesweite Notbremse sieht den Berichten zufolge vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte, die an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 150 überschreiten, am übernächsten Tag kein Terminshopping mehr anbieten dürfen. Erlaubt ist dann nur der Service Click and Collect, den viele Geschäfte anbieten. Das bedeutet, dass man bei den teilnehmenden Händlern die Ware über deren Homepage (Click and Collect) oder telefonisch (Call and Collect) bestellen und nach Vereinbarung zu einer bestimmten Uhrzeit am Laden abholen kann - und zwar unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist.

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Welche Geschäfte bleiben bei Inzidenz über 100 geöffnet?

Geschäfte des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und auch die Apotheken bleiben wie bisher unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz geöffnet. Neben Lebensmittelgeschäften dürfen RND.de zufolge - sofern in den einzelnen Bundesländern keine strengeren Maßnahmen angesagt sind - unter Einhaltung der geltenden Regeln auch folgende Geschäfte öffnen: -

  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Stellen des Zeitungsverkaufs
  •  Buchhandlungen
  •  Blumenfachgeschäfte
  •  Tierbedarfsmärkte
  •  Futtermittelmärkte
  •  Gartenmärkte

Kunden sollten sich jedoch am besten vor dem Einkauf informieren, wie die Regelungen bei ihnen vor Ort sind. So blieben, wie die Deutsche Presse-Agentur (Stand: 26. April) berichtet hatte, etwa in Bayern Blumenläden, Buchhandlungen, Gartenmärkte und Gärtnereien, die zuvor zeitweise inzidenzunabhängig öffnen durften, zunächst geschlossen, obwohl die Bundesnotbremse für sie Ausnahmen vorsehe. Hier hatte der Handelsverband jedoch noch auf eine entsprechende Lockerung im Freistaat gehofft. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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