Freetzer Bürger kritisieren Biogas-Planungen

Einwände auf 83 Seiten

Elisabeth Thun (links), Silke Reuscher und Lothar Holst übergeben Bauamtsleiter Bernhard Goldmann (rechts) die Einwände der Freetzer Bürger Foto: Fricke
 ©Rotenburger Rundschau

(sv). Der Streit um die geplante Biogasanlage in Freetz geht weiter. Die Bürgerinitiative übergab jüngst die Liste ihrer Bedenken, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Pläne gesammelt hatte, an Bauamtsleiter Bernhard Goldmann. Unterstützung erhielt die Initiative von einer Fachanwaltskanzlei.

Die Kanzlei mit Sitz in Berlin und Leipzig vertritt 42 Freetzer Bürger und reichte in deren Namen eine Ausarbeitung mit Einwänden gegen die geplante Biogasanlage nördlich des kleinen Dorfes ein. Das Papier umfasst 83 Seiten plus Anhang und schildert zunächst den Sachverhalt, bevor es auf die rechtlichen Bedenken eingeht. Die von den Juristen kritisierten Punkte sind, dass, so heißt es in dem Schreiben, gegen den Grundsatz der Erforderlichkeit von Bauleitplänen verstoßen wurde und die Ziele und Grundsätze der Raumordnung nicht beachtet wurden. Außerdem werden die Nichteinhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, eine fehlerhafte Alternativenprüfung sowie eine fehlerhafte Verkehrsprognose bemängelt. Zudem wird auf die Beeinträchtigung durch Lärm- und Abgasimmissionen und den Verstoß gegen artenschutzrechtliche Vorschriften eingegangen. Die Nichtbeachtung des Naturschutzes hinsichtlich des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Rotenburg, der Verstoß gegen das wasserschutzrechtliche Verschlechterungsverbot hinsichtlich Thörenwaldgraben und Ramme sowie die Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung – die Prüfung der Verträglichkeit des Bauprojektes mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) – sind ebenfalls Themen in dem Anwaltsschreiben. "Das sind die Punkte der Kanzlei. Wir Bürger, nicht nur aus Freetz, haben auch noch Einwände vorgebracht“, erklärt Dirk Grigat von der Bürgerinitiative gegenüber der Rundschau. Er spricht von weit mehr als 100 Punkten, die von der Bevölkerung gesammelt wurden. Ob und inwiefern die kritisierten Punkte tatsächlich zutreffen, muss jetzt geprüft werden. Goldmann erklärte, dass der Samtgemeinderat in seiner nächsten Sitzung, die für den 9. September geplant ist, über die Flächennutzungsplanänderung und damit auch über die vorgebrachten Einwendungen beraten muss. Zuvor hat der Planer Gelegenheit eine Stellungnahme zu dem Papier abzugeben.

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