Sparkasse informiert über Veränderungen

Freistellungsaufträge anpassen lassen

Innerhalb der seit Januar 2004 geltenden Steuerreform hat der Gesetzgeber auch die Senkung der Sparerfreibeträge beschlossen, also der Beträge, bis zu denen Zinserträge steuerfrei sind. Damit gelten auch neue Bedingungen für die Erteilung von Freistellungsaufträgen, mit denen Zinsen von der Zinsabschlagsteuer befreit werden können.

Demnach wird der Sparerfreibetrag von bisher 1.500 Euro für Alleinstehende und 3.100 Euro für Verheiratete auf jetzt 1.370 beziehungsweise 2.740 herabgesetzt. Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro bei Alleinstehenden und 102 Euro bei Verheirateten bleibt jedoch unverändert. Künftig werden somit nur noch insgesamt 1.421 Euro bei Alleinstehenden und 2.842 Euro bei Verheirateten vom Zinsabschlag ausgenommen. Zu den direkten Auswirkungen nahm Martin Knoop, Leiter der Direktion Geschäftsstellen der Sparkasse Rotenburg-Bremervörde Stellung: "Kunden, die ihren Freistellungsauftrag in voller Höhe bei einem Kreditinstitut gestellt haben, brauchen keine Änderungen vorzunehmen, weil der Auftrag automatisch an den neuen Höchstbetrag angepasst wird," so Martin Knoop. "Anleger, die ihre Freistellungsaufträge auf mehrere Institute (Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen) aufgeteilt haben, müssen die Anpassung selbst vornehmen. Die Kundenberater der Sparkasse Rotenburg-Bremervörde helfen bei der optimalen Zuordnung der Freistellungsaufträge."

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser