Entscheidungen des Rotenburger Rates in äußerst kurzer Sitzung

Über Namen, Straßen, Grundstücke

Im Heimathaus in Rotenburg werden nun an einigen Samstagen standesamtliche Termine angeboten Foto: Archiv/Woyke
 ©Rotenburger Rundschau

(ww). In kürzester Zeit war alles vorbei: Nur zwölf Minuten brauchten die Mitglieder des Rotenburger Rates - der diesmal übrigens ausnahmsweise in Borchel tagte -, um ihre Entscheidungen zu treffen. Zustimmend Kenntnis nahmen die Politiker, dass standesamtliche Trauungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten ab jetzt einmal monatlich am zweiten Samstag im Heimathaus möglich sind. Probeweise gibt’s diese Offerte erst einmal bis Ende 2011. Bis zu drei Trauungen (10, 11 und 12 Uhr) sollen möglich sein. Hintergrund der Entscheidung:

Die FDP-Fraktion hatte im Februar den Ratsantrag gestellt, die Verwaltung möge die Voraussetzungen für standesamtliche Eheschließungen an mehreren Samstagen im Jahr schaffen. Nachfragen von Brautpaaren, so die Stellungnahme der Verwaltung, nach Eheschließungen an Samstagen - also außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes - habe es in der jüngeren Vergangenheit tatsächlich wiederholt gegeben. Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen, wird es nun die genannten Samstagstermine im Heimathaus geben. Damit komme man dem Trend und der Verfahrensweise benachbarter Standesämter nach. Nach dem Kostentarif der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen zahlen Brautpaare in Niedersachsen für Eheschließungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten übrigens neben den normalen Gebühren zusätzlich 80 Euro. Hinzu käme das Nutzungsentgelt fürs Heimathaus. Zudem befasste sich der Rat mit einer Änderung: Das Gremium beschloss, die Kleine Gasse in Cohngasse mit der Zusatzbeschilderung "Gertrud und Hermann Cohn, jüdische Kaufmannsfamilie in Rotenburg, 1943 nach Auschwitz deportiert und dort ermordet“ umzubenennen. Hintergrund: Der Förderverein Cohn-Scheune hatte zu Beginn des Jahres in einem Schreiben angeregt, eine der neuen Straßen in Rotenburg Cohn-Straße - verbunden mit einem Hinweis auf die jüdische Familie - zu benennen. Die Verwaltung griff die Anregung auf, schlug jedoch nicht eine Straße in einem der zukünftigen Neubaugebiete vor. Bewusst wurde stattdessen die Innenstadtlage gewählt. Die Kleine Gasse – also die Verbindungsstraße zwischen der Kirch- und der Turmstraße - grenzt unmittelbar rückwärtig an das Grundstück Große Straße 32, den Standort des ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses und der Scheune der Cohns. Auch das neue Grundstück der Cohn-Scheune befindet sich in der Nähe Turmstraße/Ecke Am Kirchhof. Ein räumlich-historischer Bezug sei, lautet die Begründung, somit unmittelbar hergestellt. Und noch mehr Namensentscheidungen des Rates – diesmal für Planstraßen im Neubaugebiet B-Plan 50D: Die südliche Verlängerung der Neißestraße wird ebenfalls Neißestraße genannt und die Planstraße östlich der Neißestraße wird zur Oderstraße. Die Umbenennung von zwei Teilabschnitten der Freudenthalstraße in Neißestraße beziehungsweise Saalestraße erfolgt erst, wenn die Saalestraße verlängert werden kann. Eine Grundstücksangelegenheit wurde ebenfalls entschieden: Der Rat beschloss, dem Tierschutzverein für den Landkreis ein Erbbaurecht für die Dauer von 66 Jahren an dem Flurstück 43, Flur 4 von Unterstedt, einzuräumen. Der Erbbauzins beträgt 350 Euro jährlich. Er wird alle drei Jahre in dem Umfang angepasst, wie sich der Verbraucherpreisindex entwickelt hat. Der Tierschutzverein ist berechtigt und verpflichtet, auf dem Grundstück ein Tierheim mitsamt Tierfriedhof zu errichten. Die Umsetzung der Maßnahmen hat im Einvernehmen mit der Stadt zu erfolgen. Vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages müssen alle planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und auch die Finanzierung gesichert sein. Die Ratsmitglieder beschlossen außerdem, vom Eigentümer des Flurstücks 61/13, Flur 4 von Unterstedt, eine Teilfläche in Größe von rund 1.100 Quadratmetern zu kaufen. Begründung: Die Ortschaft möchte für die Erweiterung des Geländes um den Spieker genannte Fläche erwerben. Damit wäre dann ein größerer Dorfmittelpunkt geschaffen und mehr Platz für Veranstaltungen. Der Erwerb wird aus den Investitionsmitteln der Ortschaft Unterstedt finanziert. Sie verfügt über die erforderlichen Mittel. Und als Abschluss noch eine Personalangelegenheit: Der Rat wählte Wolf-Dieter Syring für den Schiedsamtsbezirk Rotenburg mit Wirkung ab 1. Juli zur stellvertretenden Schiedsperson.

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