Verfahrenspfleger haben ihre Ausbildung abgeschlossen

Parteiisch für Kinder einsetzen

Ottersberg (vm). "Wir haben zum ersten Mal die Chance, uns ganz parteiisch für Kinder einzusetzen, für sie anwaltlich tätig zu werden und das ist eine reizvolle Aufgabe", erklärt Pädagogin Cornelia Wolf-Becker, die erst kürzlich, wie auch Sozialpädagogin Brunhild Christoph aus Fischerhude und Berthold Boekhoff aus Bremen eine Ausbildung zur Verfahrenspflegerin abgeschlossen hat.

Der Verfahrenspfleger, der auch als "Anwalt des Kindes" bezeichnet wird, setzt sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein, dafür, dass ihre Meinung gehört und wahrgenommen wird. Hintergrund ist das 1998 neu erlassene Kindschaftsrecht und die damit verbundene Einführung der Verfahrenspflegschaft. Doch bis sich Neuerungen durchsetzen, können Jahre vergehen. So wurde erst jetzt in Fischerhude im Seminarhaus Bünemann eine Ausbildung für Verfahrenspfleger angeboten. Die dauerte zehn Monate und wurde kürzlich abgeschlossen. Träger ist die diakonische Akademie Berlin. Die Dozenten kamen aus verschiedenen Berufsbildern. Juristen und Mitarbeiter des Kinderschutzbundes vermittelten ebenso Wissen wie Mitarbeiter des Jugendamtes oder Fachleute, die psychologische Gutachten erstellen. Verfahrenspfleger werden vom Gericht bestellt, und zwar dann, wenn das Interesse des Kindes im Widerspruch zu dem der Eltern oder der Sorgeberechtigten steht. Das kann bei Sorgerechtssteitigkeiten der Fall sein, bei der Umgangsregelung, bei Kindervernachlässigung, Misshandlung oder bei Kindern, die in Pflegefamilien aufwachsen. Berthold Boekhoff hat bereits während seiner Ausbildung zum Verfahrenspfleger Erfahrungen gesammelt: "Wenn die Eltern in den Scheidungskampf verwickelt sind, droht das Kind mitunter aus dem Blickwinkel zu geraten", meint er. "Jetzt wurde endlich eine Institution geschaffen, die den Kindern mehr Gehör verschafft. In der Praxis stellt sich das so dar, dass der Anwalt des Kindes seinen jungen Klienten kennenlernt, Gespräche führt und versucht herauszufinden, wo seine Interessen liegen. Nach einer Phase des Eingewöhnens und des gegenseitigen Kennenlernens können auch Ein zelgespräche auf neutralem Boden stattfinden. Der Verfahrenspfleger begleitet das Kind oder den Jugendlichen durch das gerichtliche Verfahren, steht ihm erklärend zur Seite und ist auch dabei, wenn die Minderjährigen zu Terminen und Anhörungen geladen sind. Der Verfahrenspfleger legt vor dem Gericht den erfassten Willen des Kindes oder des Jugendlichen dar und entlastet ihn gegebenenfalls dadurch von der Parteinahme für ein Elternteil. Dadurch wird dem Kind auch vermittelt, dass es ernst genommen wird. Für das Jugendamt oder den Richter kann der Einsatz des Verfahrenspflegers entlastend sein, da er alleine auf die Interessen des Kindes und des Jugendlichen fokussiert ist, deren Willen und Wünsche dokumentiert. Die Verfahrenspfleger haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. In Kürze wird es auch einen Internetauftritt geben. Beteiligte Parteien, ob Kind, Jugendlicher, Eltern oder Pflegeperson, haben ein Antragsrecht, mit dem sie beim Familiengericht oder beim zuständigen Jugendamt einen Verfahrenspfleger beantragen können.

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