Waldstraße ohne weitere Beschilderung

Keine Durchfahrt für Forstfahrzeuge

An der Beschilderung der Waldstraße in Tiste wird nichts geändert. Foto: Heidrun Meyer
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Sittensen (mey). In jüngster Zeit sind von einem Anwohner der Gemeindeverbindungsstraße „Waldstraße“ in der Gemarkung Tiste vermehrt Verkehrsordnungswidrigkeiten gegen die Nutzung der Straße durch holzabfahrende Betriebe und durch von den niedersächsischen Landesforsten eingesetzte Fahrzeuge zur Bewirtschaftung des Waldes angezeigt worden.

Die Waldstraße ist begrenzt für Fahrzeuge bis neun Tonnen Gesamtmasse und mit dem Zusatz „Anlieger frei“ versehen. Die Landesforsten liegen mit ihren Waldflächen nicht direkt an dieser Straße, sondern nutzen sie als Zuwegung zu ihrem Erschließungsweg.

Mit der jetzigen Beschilderung ist das indes nicht zulässig. Nun haben die Niedersächsischen Landesforsten durch das Forstamt Rotenburg/Wümme beantragt, die Waldstraße mit dem weiteren Zusatz „Land- und Forstwirtschaft frei“ für die Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft befahrbar zu machen. Zur Begründung wird angeführt, dass die Straße die einzige sinnvolle Zuwegung zum Waldgebiet sei, wobei es sich meist um zeitweise Einsätze für die Durchführung von Pflegemaßnahmen und Holzabfuhr handele. Der Bauausschuss der Samtgemeinde Sittensen kam einmütig überein, den Antrag der Landesforsten abzulehnen. Stefan Behrens, Bürgermeister der Gemeinde Tiste, hatte sich ebenso klar dagegen ausgesprochen: „Wir sollten die Straße lassen, wie sie ist. Die schweren Fahrzeuge fahren sie kaputt, und die Samtgemeinde muss für Sanierungen aufkommen. Es sind Firmen, die Geld verdienen, wenn sie da fahren wollen, sollen sie das bei der Samtgemeinde beantragen und dafür bezahlen.“

Dieser Meinung wurde sich fraktionsübergreifend angeschlossen. Es gäbe andere Wege, um zu dem Waldgebiet zu kommen. Dirk Detjen wies noch darauf hin, dass dazu jahrzehntelang die Möglichkeit über das Klostergut bestanden habe. „Wir müssen unsere Straße schützen, zumal unsere Kassen leer sind. Außerdem stehen auch wirtschaftliche Interessen dahinter.“

Johann Burfeind gab noch zu bedenken, dass durch die Beschilderung „Anlieger frei“ die entsprechenden Landwirte dort gemäß zugelassener Gewichtsbeschränkung fahren dürften.

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