Rathausneubau: Gemeinderat votiert für SPD-Antrag

CDU stimmt nicht mit ab

Sittensen (mey). Der mögliche Bau eines neuen Rathauses hat sich kurz vor den Kommunalwahlen zu einem emotional geführten Streitthema entwickelt. Auch in der jüngsten Sitzung des Sittenser Gemeinderates war das so. Denn: An der Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion, der neugewählte Rat der Samtgemeinderat Sittensen solle aufgefordert werden, im November den Beschluss zum Rathausneubau wieder aufzuheben, nahmen die Vertreter der GfS, sprich die Christdemokraten, erst gar nicht teil.

Dazu verließen sie aber nicht, wie es formal richtig gewesen wäre, den Sitzungstisch, sondern verharrten ungerührt. Ratsvorsitzender Heinz-Hermann Evers hatte zuvor den Vorsitz an den stellvertretenden Bürgermeister, Alfred Flacke, abgegeben. Mit den neun Stimmen der SPD und FdG erging der Mehrheitsbeschluss für den Antrag.

Zuvor hatte die CDU die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes beantragt, was mit den neun Mehrheitsstimmen abgelehnt wurde. Für Karlpeter Ahrens von der FdG ist die Vorgehensweise der Christdemokraten ein „Angriff auf die Demokratie. Trotz des vehementen Einspruchs der FdG und dem ausdrücklichen Verweis, dass ein solches Verfahren nicht rechtens ist, wurde vom Bürgermeister eine Abstimmung zugelassen. Auch vom Gemeindedirektor, von dem man erwarten kann, dass ihm die Rechtslage bekannt ist, kam kein Einspruch“, zürnt Ahrens. Unabhängig davon, dass das Ansinnen keine Mehrheit gefunden habe, sei ein Präzedenzfall geschaffen worden. Die FdG habe davor gewarnt, dass dadurch Anträge einer Minderheit jederzeit nach Belieben nicht zugelassen werden könnte.

„Es ist dringend erforderlich, solch antidemokratischen Tendenzen eine Absage zu erteilen“, so Ahrens. Die FdG hatte die Kommunalaufsicht informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Die war zügig gekommen. Markus Sobottka bestätigte die Regelwidrigkeit der CDU, aber auch die Gültigkeit des Beschlusses, da mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder – wie erforderlich - anwesend waren. Sobottka: „Bei einer Abstimmung ist es wichtig, die Ja- und Neinstimmen zu erfassen. Wer weder für noch gegen einen Antrag stimmt, enthält sich seiner Stimme. Sofern Abgeordnete nicht an der Abstimmung teilnehmen wollen, sind sie gezwungen, den Raum zu verlassen. In öffentlicher Sitzung haben sie sich in den Zuschauerraum zu begeben, im nicht öffentlichen Fall den Sitzungsraum zu verlassen. Es ist zu beachten, dass die Beschlussfähigkeit nicht angezweifelt werden kann.“ Ahrens bekam auch in seiner Kritik Recht, dass eine Streichung des Tagesordnungspunktes nicht zulässig gewesen wäre. Sobottka zufolge haben Anträge, sofern sie form- und fristgerecht gestellt werden, Anspruch auf zeitnahe Beratung. Nur wenn umfangreiche Vorbereitungen erforderlich seien, könne der Bürgermeister oder Gemeindedirektor eine Vertagung beantragen. „Dieses Erfordernis sehe ich in diesem Fall jedoch nicht“, stellte Sobottka fest.

Bürgermeister Heinz-Hermann Evers räumte auf Nachfrage Fehler „im Sitzungsverhalten“ ein: „Das ist uns Lehrgeld. Wir hätten uns vom Sitzungstisch wegsetzen müssen.“ Warum die Christdemokraten nicht abstimmen wollten? „Wir können nicht auf Samtgemeindebene einen Beschluss fassen und in einem anderen Gremium wieder dessen Absetzung beantragen.“ Evers bekräftigt seine Meinung für einen Rathausneubau. „Ein neues Gebäude ist kalkulierbar, ein Umbau nicht. Eine Altbausanierung kommt erfahrungsgemäß immer teurer als geplant. Über den Rathausbau hat die Gemeinde Sittensen nicht zu befinden, ist also nicht zuständig. Wenn es um die Standortfrage geht, ist sie wohl beteiligt, da diese Bestandteil des Ortskonzeptes ist, das von dem beauftragten Planungsbüro erarbeitet wird. Darüber entscheidet die Gemeinde, im Einvernehmen mit der Samtgemeinde. Was den Rathausstandort angeht, sind durchaus mehrere Varianten möglich. Im Beschluss steht lediglich, dass wir den Marktplatz favorisieren. Wenn die Planungen ergeben, dass der Volksbankbereich besser geeignet ist, wären auch ein Teilabriss des Gebäudes und ein neuer Anbau denkbar“, erklärt Evers.

Fraktionsvorsitzender Klaus Huhn hatte in der Sitzung den SPD-Antrag ausführlich erläutert und betont, dass die Gemeindegremien entgegen der Absprachen vorher nicht beteiligt worden seien. Der Beschluss des Samtgemeinderates für einen Neubau sei „ohne Not“ gefasst worden. „Aus finanzieller Sicht ist die dauerhafte Unterbringung des Rathauses im bestehenden Volksbankgebäude unabdingbar, den Bürgern damit kein Neubau zu vermitteln. Der Markplatz ist für andere Projekte städtebaulich besser geeignet“, so Huhn.

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