Nutzungskonzept wird erarbeitet

Pläne für Klostergut

Das Klostergut Burgsittensen gilt als schützenswertes Ensemble. Der erhaltenswerte Bestand steht unter Denkmalschutz. Daher bedarf es des seit 80 Jahren bestehenden Landschaftsschutzes nicht länger. Foto: Hennings
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VON THORSTEN KRATZMANN

Mit dem Ziel, das Klostergut Burgsittensen wirtschaftlich betreiben zu können, feilt die Klosterkammer mit den Rotenburger Werken an einem Nutzungskonzept. Doch dem steht der Landschaftsschutz entgegen. Den will der Landkreis teilweise aufheben.

Sittensen/Rotenburg – Das Klostergut Burgsittensen war einst ein landwirtschaftliches Mustergut. Zu einem Muster dafür, wie sich Denkmalschutz und ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage vereinen lassen, wollen die Klosterkammer als Eigentümerin, die Rotenburger Werke als deren Partner und die Gemeinde Tiste das Gut entwickeln. Seit Jahren befassen sich Vertreter der Klosterkammer und Pächter mit möglichen Nutzungskonzepten.

Aktuell gibt es neben der klassischen landwirtschaftlichen Nutzung Umweltbildungsangebote, einen Mietgarten und ein Hofcafé. In unregelmäßigen Abständen werden Veranstaltungen angeboten. Den Rahmen für die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes setzen Denkmal- und Naturschutz. Das Gut und die Erbbegräbnisstätte derer von Schulte stehen seit 1940 unter Landschaftsschutz, da es damals keine andere Schutzkategorie gab. Mittlerweile sind das Gebäudeensemble, der Park und die Kopfsteinpflasterallee unter Denkmalschutz gestellt. Als Einzeldenkmale sind Jagdschloss, Kuhstall, Grabstätte und Doppelgraft geschützt. Darüber hinaus bestehen die beiden Landschaftsschutzgebiete fort. Deren Aufhebung möchte die Klosterkammer erwirken. Sie hat bei der Gemeinde Tiste 2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal beantragt. Der Bebauungsplan regelt die Nutzung. Klosterkammer und Rotenburger Werke planen die Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Zudem wird erwogen, den ehemaligen Wirtschaftstrakt des Gutes wieder aufzubauen und einen Obstbaumgarten anzulegen. Der Kuhstall soll weiterhin für Veranstaltungen genutzt werden. Auch der Seminarbetrieb soll fortgeführt werden. Der Landschaftsschutz steht dem entgegen. Daher hat die Klosterkammer die Aufhebung der beiden Gebiete bei der Samtgemeinde Sittensen beantragt. Von dort gelangten die Anträge ins Rotenburger Kreishaus und von dort in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Planung des Kreises. Dessen Mitgliedern erläuterte der Leiter des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege, Christoph Kundler, den Sachverhalt. „Wir hatten unsere Bedenken“, bekannte Kundler. Doch nach Gesprächen mit Vertretern der Klosterkammer und des Naturschutzbundes seien die in Teilen ausgeräumt. Lediglich bezüglich der geplanten Veranstaltung bestehen sie fort, denn was sich saisonal im Tister Bauernmoor abspiele, das gleiche einer Katastrophe. Die Eichenallee soll Naturdenkmal werden. Gegen die teilweise Aufhebung des Landschaftsschutzes im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplangebietes hat Kundler indes nichts einzuwenden. Zur Begründung führte er aus, dass die von einer Schutzaufhebung betroffenen rund 7 000 Quadratmeter Laubmischwald den Landesforsten gehören. Kundler vermag zudem keine „besondere Schutzwürdigkeit“ des Areals zu erkennen. Anders verhält sich im Falle einer entlang der Waldstraße verlaufenden Eichenallee, die die westliche Hofzufahrt säumt. Sie ist nach Ansicht des Amtsleiters gut erhalten und bedarf des Schutzes. Die Allee soll als Naturdenkmal ausgewiesen werden, während der Landschaftsschutz für die umliegenden Flächen aufgehoben werden könne. Doch das möge erst erfolgen, wenn die Gemeinde Tiste den Bebauungsplan aufgestellt und die Nutzung des Klostergutes sowie die Belange des Denkmal- und Naturschutzes festgeschrieben hat. Man kann ja nie wissen... Kundler möchte deshalb Vorsicht walten lassen. Die Ausschussmitglieder folgten ihm.  zz

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