Fahrradschutzstreifen Thema im Bauausschuss

Sofortiger Handlungsbedarf

Die Gruppe 57 wünscht sich, dass der Fahrradschutzstreifen in der Schulstraße zur Sicherheit der Kinder verlängert wird. Archivfoto: Ann-Christin Beims
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Scheeßel (acb). Die Verkehrssituation im Bereich vor der Scheeßeler Grundschule in der Schulstraße ist bereits verbessert worden, allerdings gibt es noch Optimierungsbedarf – besonders, da der neue Fahrradschutzstreifen bereits für einige Verwirrung im Beekeort sorgte. Das Thema soll nun in der kommenden Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch, 14. November, auf Wunsch der Gruppe 57 noch einmal zur Sprache kommen.

Die Ausschussmitglieder treffen sich um 18.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses. Dann ist unter anderem der Schutzstreifen entlang der Schule auf der Tagesordnung. Bisher endet dieser etwa 50 Meter vor der Kreuzung Schulstraße/Zevener Straße. Der Grund dafür liegt darin, dass die Verwaltung dort in Zukunft Umbaumaßnahmen geplant hat. Der bisher sehr großzügig gestaltete Einmündungsbereich soll verengt werden, da Autofahrer verleitet werden, viel zu schnell in die Schulstraße einzubiegen. „Dann soll es auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 Stundenkilometer geben bis hinter die Bücherei“, erläutert Verwaltungsmitarbeiter Stefan Behrens auf Nachfrage. Des Weiteren solle durch sogenannte Sinussteine ein Plateau geschaffen werden. Die dadurch entstehende Erhöhung der Straße leitet Radfahrer und Fußgänger sicher über die Straße, bewegt aber die Autofahrer zum Bremsen. Eingestellt ist das Projekt in den Haushalt 2020.

Das ist der Gruppe 57 allerdings zu spät: Sie sieht in der aktuellen Situation eine starke Gefährdung für die Schulkinder und hofft auf eine Übergangslösung. „Die Verkehrssituation ist an dieser Stelle unübersichtlich, der Schutz der Fahrradfahrer vor Autofahrern nicht gewährleistet“, heißt es in einem Antrag, in dem der Bau- dem Verwaltungsausschuss empfehlen solle, eine vorübergehende Verlängerung des Schutzstreifens zu beschließen – solange, bis der Umbau ausgeführt wird. „Von den betroffenen Eltern ist zu vernehmen, dass diese ihre Kinder derzeit anweisen, den Fahrradschutzstreifen aus genannten Gründen nicht zu benutzen“, heißt es weiter von der Gruppe 57.

Da die Baumaßnahme noch etwas auf sich warten lässt, bestehe zum Schutz der Fahrradfahrer – unter denen sich vorrangig Kinder und Jugendliche befinden – sofortiger Handlungsbedarf.

Wichtig zu wissen ist hierbei:

• Kinder vor Vollendung des achten Lebensjahres müssen mit dem Fahrrad den Fußweg benutzen, heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Sie dürfen weder auf der Straße, noch auf dem Fahrradschutzstreifen fahren.

• Ab der Vollendung des achten bis hin zur Vollendung des zehnten Lebensjahres dürfen die Kinder wahlweise den Fußweg oder die Straße/den Fahrradschutzstreifen benutzen.

• Ab der Vollendung des zehnten Lebensjahres müssen die Kinder auf der Straße/auf dem Fahrradschutzstreifen fahren.

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