Landvolkchef Ehlers: Lokale Kooperation mit Nabu gefährdet

„Wahlkampf im Vordergrund“

Die Landvolkvorsitzenden Jörn Ehlers (links) und Christian Intemann am Blühstreifen vor dem Grünen Zentrum in Verden. Fotos:Leeske
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Verden/Rotenburg. Es sollte mehr als nur ein Zeichen sein: Mit dem „Niedersächsischen Weg“ haben das Niedersäschische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, der Nabu, der BUND, die Landwirtschaftskammer und das niedersächsische Landvolk auf einer Kompromissbasis konkrete Gesetzesvorhaben für einen langfristig verbesserten Natur-, Arten, und Gewässerschutz auf den Weg gebracht. Die Vorsitzenden des Landvolks Verden-Rotenburg Jörn Ehlers und Christian Intemann warben nun für diesen Weg, jedoch äußerten sie gleichzeitig ihre Enttäuschung über das Volksbegehren „Artenvielfalt“ des Nabu.

Dieser Gesetzentwurf gebe keinen Spielraum mehr für die Einbindung aller Betroffenen von Schutzmaßnahmen und weise wesentliche Nachteile für die landwirtschaftlichen Betriebe auf, für einige Höfe sogar so große, die die Existenz bedrohten, so die beiden Landvolkvertreter. Es sei bei dem Niedersächsischen Weg viel erreicht worden und man stehe auf einigen Gebieten schon im Stadium des Entwurfs für konkrete Gesetzesvorlagen mit 120 Millionen Euro Unterfütterung im Landeshaushalt, resümierte Ehlers.

Entspechend sei das Landvolk wenig begeistert über das Volksbegehren des Nabu, weil dort nicht auf einen Kompromiss Wert gelegt werde. Hingegen sei das Gesetzschon fest in Stein gemeißelt. „Wir fühlen uns wie die angehübschte Braut, aber der Verlobte, der Nabu, inseriert immer noch auf Parship“, sagte Ehlers.

Daher sehen die beiden Vertreter der hiesigen Landwirte die Zusammenarbeit mit dem Nabu auf lokaler Ebene massiv gefährdet, weil die Vertrauensbasis stark unter dieser Doppelstrategie leide – obwohl das Landvolk in der Vergangenheit auch mit dem Nabu positive Erfahrungen gesammelt habe. Beispielsweise habe man im Landkreis Verden 25 Prozent mehr Hektar Blühstreifen als im Landesdurchschnitt.

Ehlers kritisierte, dass sich kein Unterzeichner des Volksbegehrens in der Fußgängerzone die Zeit nehme, das mehrseitige Gesetzeswerk durchzulesen. Daher sieht er im Niedersächsischen Weg das demokratischere Verfahren, weil dort nachgewiesene Fachleute von allen Interessensgruppen einen gemeinsamen Weg gefunden hätten „Den Initiatoren des Volksbegehrens bleibt vorzuwerfen, dass ihnen egal ist, ob das Volksbegehren durchgeht oder nicht, weil nur der Wahlkampf im Vordergrund steht. Schließlich hat der Nabu es zusammen mit den Grünen ausgearbeitet“, sagte Ehlers. Mit den Bildern sei das Volksbegehren eine Einladung an Populisten. Deswegen begrüßte er, dass das Volksbegehren auf Landesebene von anderen Umweltverbänden, wie dem BUND oder Imkerverbänden eher kritisch gesehen werde.

Neben dem artenreichen Dauergrünland und große, als Biotop ausgewiesene Obstwiesen und einem Wiesenvogelschutzprogramm sieht der Niedersächsische Weg unter anderem eine Reduzierung der Flächenversiegelung vor, sowie ein Aktionsprogramm für die Insektenvielfalt – „vieles davon schon spruchreif“, so die Landvolk-Vertreter.

Besonders geht es Ehlers und Intemann um die Gewässerrandstreifen, da der Gegenentwurf nur auf die bloße Hektaranzahl ziele. „Das Volksbegehren bevorzugt klar die Quantität vor der Qualität der Gewässerrandstreifen, weil gar nicht geschaut wird, was das für ein Gewässer ist“, sagte Intemann. Aus früheren Studien sei bekannt, dass in Niedersachsen insgesamt 80.000 Hektar und im Verbandsgebiet Verden-Rotenburg kumuliert 5.300 Hektar betroffen seien. „Das bedeutet, das 70 kleine Betriebe in unserem Gebiet weg sind“, sagte Ehlers. Eben gerade dort, wo viele Kanäle und kleine Gräben zur Moorentwässerung historisch gegeben seien. „Dort haben wir Betriebe, dessen Flächen zu 80 Prozent dabei wären“, so Intemann. In der Frage der Kompensation stelle das Volksbegehren eine Summe von 220 Euro pro Hektar in Aussicht, jedoch habe ein neutraler Gutachter die wirtschaftliche Einbuße auf rund 900 Euro pro Hektar berechnet. „Bei einem Betrieb mit 40 Hektar kommen wir auf eine Belastung von 30.000 Euro“, bezifferte Intemann. Durch das regelmäßige Monitoring soll ebenfalls eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden und beispielsweise eine rote Liste der bedrohten Insektenarten alle fünf Jahre überarbeitet werden. Diese Ansätze würden im Volksbegehren zu wenig oder gar nicht zur Geltung kommen, aber für den Erfolg der Schutzmaßnahmen seien sie jedoch essenziell.

Auch die Beweislastumkehr unterstelle den Landwirten laut Intemann pauschal, dass sie sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten würden. „Mit der Bürokratie, wie sie im Volksbegehren gefordert wird, erschlägt man die Landwirte“, wurde er deutlich.

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