Wegen Festivals: Landkreis verlangt Bauleitplanung von der Gemeinde Oyten

Veranstaltungsort Backsberg steht auf dem Prüfstand

Das Moyn-Moyn-Festival zog 2019 mehrere Tausend Besucher an. Nun will der Landkreis Verden von der Gemeinde Oyten erst einmal einen ordentlichen Bauleitplan für das Festivalgelände am Backsberg sehen, bevor dort wieder getanzt werden darf. Foto: Archiv
 ©Rotenburger Rundschau

Oyten (woe). Die Toleranz ist vorbei. Jahrzehnte hat der Landkreis die Veranstaltungen auf dem Veranstaltungsgelände am Backsberg geduldet. Nach dem „Moyn Moyn“-Festival mit mehreren Tausend Gästen im vergangenen Jahr verlangt der Landkreis eine Bauleitplanung von der Gemeinde Oyten für den Außenbereich, soll das Gelände weiterhin als Veranstaltungsgelände genutzt werden. Steht das Gelände am Backsberg als Veranstaltungsgelände vor dem Aus? Mit dem Thema beschäftigte sich der Rat der Gemeinde Oyten auf seiner jüngsten Sitzung im Ratssaal des Rathauses, der unter Corona-Auflagen zusammenkam.

„Heute abend geht es erst einmal darum, ins Gespräch zu kommen und miteinander statt übereinander zu reden“, leitete Bürgermeisterin Sandra Röse (CDU) ins Thema ein. Die Eigentümer-Familie Thran hat ein großes Interesse daran, auch künftig Veranstaltungen abzuhalten, der Lanz-Bulldog- Club möchte weiterhin sein internationales Treffen ausrichten und die Abro Team Gesellschaft möchte auf jedem Fall weiterhin das „Moyn Moyn“-Festival dort abhalten. Jannes Bohmfalk vom Abro-Team stellte den Ratsmitgliedern und Gästen das Unternehmen vor und welche Maßnahmen es 2019 traf, um das Festival vorzubereiten und auszurichten.

Das Unternehmen ist bundesweit als Veranstalter von großen Kulturveranstaltungen tätig und hat im vergangenen Jahr zum dritten Mal das Festival ausgerichtet, auf dem die Teilnehmer an mehrere Bühnen, vielen Workshops und Aktionen ihre Kreativität ausleben und erleben können, begleitet von viel Musik. „Im Vergleich zu anderen Festivals in dieser Dimension gab es kaum Polizei- und Krankenwageneinsätze, die gesetzlichen Lärmwerte hielten wir ein, das Sicherheitskonzept funktionierte und wir achteten auf Mülltrennung und Umweltbewusstsein“, erklärte Bohmfalk. Doch nun stellt sich der Landkreis quer. „Mit dem Moyn-Moyn-Festival haben wir ein Umsatzvolumen von 500.000 Euro generiert. Weil das Festival mit viel Aufwand verbunden ist, möchten wir es künftig im Wechsel mit einem Lichterfest ausrichten und benötigen dazu noch mehr Fläche“, erklärte Bohmfalk.

Angedacht ist das jetzige Veranstaltungsgelände um bis zu 27 Hektar zu vergrößern, die auch verfügbar wären, schilderte Gastwirt Heinrich Thran. Er betonte: „Seit 40 Jahren richten wir das Lanz-Bulldog-Treffen aus und wussten nicht, dass wir nun eine Bauleitplanung brauchen. Wir möchten auch in Zukunft dort Veranstaltungen ausrichten.“
Auf Nachfrage erklärte Bohmfalk: „Vieles an Geld bleibt in der Region, wovon diese profitiert. Wir wollen als Festival nicht größer werden als 5.000 Besucher. Sonst geht der familiäre Effekt verloren. Mit dem Festival haben wir bisher noch keinen Gewinn erzielt, sondern finanzieren das Festival immer quer mit Einnahmen aus unseren anderen Kulturveranstaltungen.“
Cornelius Traupe (CDU) meinte: „Bundesweit ist der Backsberg als Veranstaltungsgelände sehr bekannt. Das sollten wir erhalten.“ Die strenge Haltung des Landkreises sah Hans-Joachim Blohme (CDU) als eine Chance. „Wir haben nun eine einmalige Möglichkeit etwas zu gestalten. Die Veranstaltungen auf dem Gelände sind über die Landesgrenzen hinweg bekannt. Die Örtlichkeit bietet sich an und ist mit den Jahren als Veranstaltungsgelände gewachsen. Wir als Politiker wollen immer etwas für die Jugend tun. Das sollten wir nun umsetzen und nicht hinter allem Probleme sehen. Als Gemeinde sollten wir die Möglichkeiten ausschöpfen.“

• Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Daraufhin folgen verbindliche Bebauungspläne.

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