Mörder von Sybille Smeilus zu lebenslanger Haft verurteilt - Von Thomas Hartmann

Ihr Körper erzählt den Rest

Vor dem Landgericht Verden wurde jetzt der Mordfall Sybille Smeilus verhandelt. Der 40-jährige Nils S. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt
 ©Rotenburger Rundschau

Der Mörder von Sybille Smeilus hat eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen. Für die Kammer des Landgerichts Verden ist klar, das Nils S. im Juli 2002 die 16-jährige Visselhövederin getötet hat, um damit seine vorherigen Straftaten zu verdecken.

Mehr als sieben Jahre nach dem gewaltsamen Tod der jungen Frau wurde damit ein Schlussstrich unter die Ermittlungen gezogen. Erst im April dieses Jahres konnte der relativ früh in den Fokus der Ermittlung geratene und immer wieder als Zeuge und Verdächtiger vernommene Ex-Freund der Schwester von Sybille festgenommen werden. Die Beweise hatten vorher nicht ausgereicht und hätten wohl ohne ein Geständnis des Mannes auch jetzt nicht zur Verurteilung führen können, wie die Juristen bestätigten. Mit Fußfesseln und Handschellen wurde der 40-jährige Walsroder zur Anklagebank im großen Sitzungssaal geführt. Zwei Justizbeamte behielten ihn während des Prozesses genau im Auge. Als zur Urteilsverkündung ein Fernsehteam vor Ort war, verhüllte er sein Gesicht mit einer Jacke. Mit im Saal saßen während des gesamten Prozesses auch die Eltern und Geschwister des Opfers. Sie waren als Nebenkläger am Verfahren beteiligt und hörten sich auch die detaillierten Schilderungen der Sachverständigen zu den Verletzungen des Mädchens an. Die ließen so manchen der Prozessbeteiligten und der Zuschauer schaudern: Der ganze Körper wies Spuren stumpfer Gewalteinwirkung auf - "von der Fußsohle bis zum Scheitel“, so die Staatsanwaltschaft. Der Todeskampf soll nach Expertenmeinung mindestens 15 Minuten gedauert haben. Die Abwehrverletzungen machten deutlich, dass Sybille alle Kräfte eingesetzt habe, zu überleben. Allein sie schließlich zu ertränken soll mehrere Minuten gedauert haben. "Was der Täter da gemacht hat, ist Hardwork gewesen“, zitierte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer den Sachverständigen. Nils S. hatte gestanden, sein Opfer, die jüngere Schwester seiner Ex-Lebensgefährtin, auf einer Party in der Diskothek Tenne getroffen zu haben. Dort sei er mit ihr ins Gespräch gekommen, habe ihr Geld für die Taxifahrt nach Hause angeboten und sie, als sie das abgelehnt habe, schließlich selbst auf dem Heimweg begleitet. Dabei sei es während eines Gesprächs zum Streit gekommen, der eskaliert sei. Nils S. behauptet, es sei darum gegangen, die Beziehung zur Schwester des Opfers wiederzubeleben. Die Staatsanwaltschaft sieht den Sachverhalt anders. Sie geht davon aus, dass der Mann sich dem Mädchen sexuell genähert habe. Als Indizien dafür werden der hochgeschobene BH, Kratzspuren an der Brust und der geöffnete Reißverschluss der Hose des Opfers angeführt. Aus diesen Hinweisen sah es das Gericht allerdings nicht als erwiesen an, dass es zu sexuellen Übergriffen gekommen sei. All das könne auch als Folge des Kampfes erklärt werden, wie Experten bestätigt hatten. Dennoch blieb die Anklage bei der Forderung nach lebenslanger Haft. Sie plädierte auf Mord mit dem Motiv der Verdeckung einer Straftat. Nach Aussagen des Angeklagten habe er das Mädchen nämlich zunächst ins Gesicht geschlagen und festgehalten, als es weglaufen wollte. Vor der Polizei hatte er gesagt, Sybille habe ihm mit einer Anzeige gedroht, später korrigierte er: Sie habe gesagt, dass sie niemandem etwas davon erzählen würde. Wie dem auch sei, da waren sich schließlich Staatsanwaltschaft und Richter einig, hätte der Angeklagte spätestens zu diesem Zeitpunkt Angst vor der Aufdeckung haben müssen. Um das zu verhindern, sei bei ihm der Entschluss gereift, Sybille zu töten. "Das ist der schulmäßige Fall des Verdeckungsmordes“, so die Staatsanwältin. Bedauerlich sei, dass er nur die Tötung eingeräumt, nicht aber das Motiv gestanden habe. Damit sei der Wunsch der Familie nach vollständiger Aufklärung nicht erfüllt worden. Die Nebenklage schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. "Was uns der Täter nicht verraten hat, hat uns der Körper des Mädchens erzählt“, sagte einer der Anwälte. Die Verteidigung fasste sich in ihrem Plädoyer kurz und forderte elf Jahre und vier Monate Haft wegen Totschlags. Das Motiv könne nur aus der Sachlage hergeleitet, keineswegs aber bewiesen werden. Da sei ein Streit "in rasender Geschwindigkeit eskaliert“. Er habe das Mädchen nicht ziel- und zweckgerichtet töten wollen. Das sagte auch der Angeklagte in seinem Schlusswort, dem einzigen Moment, in dem er kurz zur Familie blickte: "Es tut mir wirklich leid. Ich wollte nicht, dass es soweit kommt.“

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