Forstbetreiber diskutieren über Sturmschäden und Schutzgebiete

Das große Aufräumen

Viele Abgeordnete aus dem Landkreis Verden informierten sich bei den Waldbesitzern über die aktuellen Probleme im Forstbereich. Foto: Henning Leeske
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Verden. Großes Thema auf der Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Verden waren die Schäden durch den Sturm „Friederike“ im gesamten Kreisgebiet Verden. Udo Papenheim von der Bezirksförsterei Verden sprach alleine von fünf bis zehntausend Festmetern Schäden im Landkreis durch die älteren Stürme Xavier und Herwart. Dazu dokumentierte er einige Beispiele für die weitverbreiteten Nester- und Flächenwürfe in Bassen, Dörverden, Luttum und Neddenaverbergen, wodurch die Problematik im ganzen Kreisgebiet deutlich wurde.

Zurzeit sei man mitten in den Aufräumarbeiten für die Schäden durch „Friederike“ und daher sei es schwierig genaue Zahlen zu nennen. Der Schaden sei aber in der Größenordnung der Stürme Xavier und Herwart einzuschätzen.

Der Vorsitzende der FBG Heinrich Luttmann wies in diesem Zusammenhang auf die dringend notwendige Verbesserung der Waldwege. „Wir müssen uns wesentlich mehr um die Waldwege kümmern. Hier ist Ärger vorprogrammiert, erst mit den Fahrern und dann mit den Anliegern beziehungsweise den Gemeinden“, so Luttmann. Denn intakte Forstwege seien sehr wichtig für schnelle und effiziente Aufräumarbeiten der Sturmschäden.

Eigentlich wollte Luttmann die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast als Hauptrednerin ankündigen, die aber wegen einer Grippe ans heimische Bett gefesselt war und durch ihren Staatssekretär aus dem Landwirtschaftsministerium Rainer Beckedorf vertreten wurde. Staatssekretär Beckedorf hielt eine Rede mit dem Schwerpunkt über die staatlichen Hilfen für Schäden durch Friederike. „Es stehen hier ausreichend Fördermittel für die Wiederaufforstung im Jahr 2018 zur Verfügung“, sagte er.

Weitere Maßnahmen wären steuerliche Vorteile hinsichtlich der Kosten für die Aufräumarbeiten und die Erlaubnis landwirtschaftliche Flächen als Lagerfläche für große Holzmengen zu nutzen, ohne Prämienverlust für diese Flächen. Auch die Errichtung von Holzkonservierungsanlagen würden mit 30 Prozent gefördert.

Außerdem kommentierte er am Rande die Ausweisung von FFH Schutzgebieten nach EU Richtlinien. Es gelte ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Niedersachsen zu verhindern, weil die Ausweisung der Gebiete bis Ende 2018 abgeschlossen sein soll.

Die FFH Richtlinie der EU sieht die Ausweisung von insgesamt 385 Schutzgebieten in Niedersachsen vor. Davon seien elf Prozent Waldflächen und diese zur Hälfte im Privatbesitz. Im Landkreis Verden seien die größten FFH Gebiete in den Wümmewiesen in Ottersberg und Fischerhude inklusive dem Vogelschutzgebiet beziehungsweise Gebiete entlang des Allertals.

„Durch die Öffnungsklausel für die unteren Naturschutzbehörden sollen diese die EU-Richtlinie eins zu eins umsetzen, aber nicht mehr“, brachte es Beckedorf auf den Punkt. Für die Waldbesitzer, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sein werden, seien Erschwernisausgleiche vorgesehen.

In diesem Zusammenhang kritisierte der Präsident der niedersächsischen Waldbesitzer Norbert Leben, dass bereits zwei Jahre bei diesem Thema verstrichen seien und nun unnötiger Zeitdruck bis Ende des Jahres entstanden sei.

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