Landkreis wappnet sich gegen die Schweinepest

„Zwölf Kilometer“

Es bestehe die akute Gefahr einer Einschleppung über die Grenze zu Polen, denn inzwischen sei der letzte ASP-Nachweis beim Wildschwein nur noch zwölf Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, hieß es auf der Infoveranstaltung
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Landkreis Verden (r/bb). Die Afrikanische Schweinepest (ASP) und ihre möglichen Folgen für Schweinehalter im Landkreis Verden war das Thema einer Infoveranstaltung, zu der das Veterinäramt des Landkreises jüngst eingeladen hatte. Rund 90 Landwirte und Tierärzte waren der Einladung ins Kreishaus gefolgt. Die für den Menschen ungefährliche Schweineseuche breitet sich seit einigen Jahren in Europa aus. Deutschland ist bislang nicht betroffen.

In seiner Begrüßung verwies Landrat Peter Bohlmann mit Blick auf einen möglichen Seucheneintrag nach Deutschland auf die bereits seit Jahren getroffenen Vorbereitungen. Er sehe den Landkreis mit seinen Kommunen gut aufgestellt. Im Seuchenfall sei zur Bewältigung der anfallenden Aufgaben, neben der Zusammenarbeit mit anderen Landkreisen, auch der Einsatz von 450-Euro-Kräften denkbar, so Bohlmann. Landwirte, die sich um mögliche Ertragsausfälle durch Ernteverbote auf im Seuchengebiet liegenden Flächen sorgten, könnten laut eines aktuellen Erlasses des Landwirtschaftsministeriums mit Entschädigungszahlungen rechnen.

Über die aktuelle Seuchenlage informierte Kreisveterinärin Dr. Martina Gouverneur die Anwesenden. Es bestehe die akute Gefahr einer Einschleppung über die Grenze zu Polen, denn inzwischen sei der letzte ASP-Nachweis beim Wildschwein nur noch zwölf Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. „Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis erste Seuchenfälle auch in Deutschland auftreten werden“, betont Gouverneur. Eine Übertragung des Virus von Wildschwein zu Wildschwein sei nun der wahrscheinlichste Weg, auf dem die Seuche sich weiter ausbreiten werde.

Ein ASP-Ausbruch bei Wildschweinen in Deutschland hätte für die Schweinehalter gravierende Konsequenzen hinsichtlich der Betriebsabläufe und der Vermarktung ihrer Tiere. Die Kreisveterinärin wies jedoch darauf hin, dass auch bei einem ASP-Nachweis im Wildschweinebestand eine Verbringung von Hausschweinen unter Auflagen möglich sei. Gemäß eines aktuellen Gesetzesentwurfes könnten Tierhalter dann künftig schon vor einem möglichen Ausbruch der ASP bei Wildschweinen durch Tierärzte sogenannte Status-Untersuchungen in ihren Beständen durchführen lassen. Diese würden in einem Seuchenfall einen weiteren Transport der Tiere ermöglichen.

Auf die zentrale Bedeutung geeigneter Biosicherheitsmaßnahmen, um den Eintrag des Virus in die Hausschweinebestände zu verhindern, wies Veterinärin Dr. Inis Graue hin. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolge bereits seit vielen Jahren. Durch die in der jüngeren Vergangenheit eher ruhige Seuchenlage könnten sich aber Fehler in der täglichen Routine eingeschlichen haben. Graue appellierte an die Landwirte, die Maßnahmen im Hinblick auf das Gefährdungspotenzial des eigenen Betriebes kritisch zu überprüfen und zeigte anhand praktischer Beispiele auf, welche Betriebsbereiche besonders sensibel sind.

Mangelhafte Biosicherheitsmaßnahmen hätten in einem Seuchenfall bei Hausschweinen für den einzelnen Betrieb zum Teil hohe Kürzungen der Entschädigungszahlungen durch die Tierseuchenkasse zur Folge. Jeder Tierhalter sei mitverantwortlich, die Ausbreitung der Seuche und deren Eintrag in Hausschweinebestände zu verhindern.

„Wenn niemand einen Fehler macht, wird es keine ASP in Hausschweinebeständen geben“, so Graue.

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