Landkreis Verden: Stationäre Impfstelle am Kreishaus öffnet Dienstag

„Ärgerliches Hin und Her“

Landkreis Verden – Auch der Landkreis Verden und seine mobilen Impfteams haben vom Land den Auftrag erhalten, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei den Auffrischungsimpfungen zu unterstützen. Am kommenden Dienstag, 23. November öffnet die stationäre Impfstelle am Verdener Kreishaus erstmals ihre Türen, zunächst für Personen über 70 Jahren. Die jüngeren Altersgruppen folgen sukzessive.

„Wir eröffnen jetzt am Standort des ehemaligen Verdener Impfzentrums eine stationäre Impfstelle der mobilen Impfteams“, fasst Landrat Peter Bohlmann das für ihn ärgerliche „Hin und Her“ zusammen. Die Impfzentren Ende September zu schließen, sei eine Entscheidung des Bundes gewesen. Schon im Juli hätten sich die Landkreise entschieden gegen die Schließung gewehrt – insbesondere vor dem Hintergrund, dass rund ein Drittel der Bevölkerung keinen Hausarzt habe und man so ein niedrigschwelliges Angebot für Ungeimpfte hätte aufrechterhalten können. Zudem hätten die eingespielten Impfzentren hohe Impfquoten erreicht, so der Landrat.

Am 23. und 24. November wird in der Impfstelle mit den Auffrischungsimpfungen für Personen über 70 Jahren begonnen. Das Impfangebot richtet sich zudem an bislang nicht geimpfte Personen ab zwölf Jahren, die eine Erst- oder Zweitimpfung benötigen. Jüngere Personen unter 70, die eine Auffrischungsimpfung wünschen, sollen in den nächsten Wochen folgen.

Die Impfungen in der kommenden Woche erfolgen ohne Voranmeldung in den Containerbauten am Standort Lindhooper Straße 67 A in Verden. Die stationäre Impfstelle hat an beiden Tagen täglich von 9 bis 17 Uhr geöffnet.

Auffrischungsimpfung

Auffrischungsimpfungen werden erst sechs Monate nach erfolgter Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff beziehungsweise vier Wochen nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson vorgenommen. Dieses Zeitintervall ist durch Vorlage des Impfausweises, des digitalen Impfzertifikats oder einer Ersatzbescheinigung nachzuweisen. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech.

Mitzubringen sind ein Lichtbildausweis und, wenn vorhanden, ein Impfausweis. Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie des Personalausweises des unterschreibenden Erziehungsberechtigten.

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