Frauenbeauftragte: An Altersversorgung denken

"610 Mark-Jobs von Nachteil"

Die Frauenbeauftragte des Landkreises Rotenburg, Marianne Schmidt, appelliert an Frauen, nicht leichtsinnig im Hinblick auf die soziale Absicherung und die berufliche Entwicklung zu handeln. Sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse brächten entsprechende Defizite mit sich.

Nicht jede Frau gerate mit einem 610 Mark-Job in eine Notlage. Es hänge von der persönlichen und familiären Situation ab. "Allerdings führt eine über längere Zeit ausgeübte geringfügige Beschäftigung zu problematischen Sicherungslücken", warnt die Frauenbeauftragte. Trotz besseren Wissens ließen sich Frauen über Jahre auf diese Beschäftigungsformen ein, zumeist, um die finanziellen Bedürfnisse der Familie zu stärken. Die Sorge um die eigene Existenz im Alter werde dabei ausgeklammert. "Darüber hinaus wird die berufliche Entwicklung von vielen geringfügig beschäftigten Frauen vernachlässigt, 610 Mark-Jobs bieten wenig qualifizierte Tätigkeiten", so Marianne Schmidt weiter. Es bestehe die Gefahr, daß Frauen, die über längere Zeit geringfügig beschäftigt sind, von einer qualifizierten Berufstätigkeit oder Weiterbildung ausgeschlossen werden. Die Frauenbeauftragte betrachtet den Arbeitsmarkt, der zunehmend geringfügige Beschäftigungsverhältnisse hervorbringe, mit Sorge. Sie wünscht sich gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Anteil der 610 Mark-Jobs in allen Unternehmensformen prozentual begrenzt. Gegebenenfalls könne über staatliche Anreizsysteme (zum Beispiel Förderkriterien bei staatlicher Mittelvergabe) eine Eindämmung erreicht werden. Informationen zum Thema gibt es in Form des Ratgebers "Das ist mein gutes Recht", der über die Frauenbeauftragte 04261 / 75378 erhältlich ist.

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