Oberverwaltungsgericht Lüneburg stoppt Anlagenbau in Bellen

Klage mit Erfolg

Der Bau einer Reststoffbehandlungsanlage auf dem Exxon-Mobil-Gelände in Söhlingen ist vorerst gestoppt.
 ©Archivfoto: Nina Baucke

Bellen (nin). Das Bauschild steht bereits am Exxon-Mobil-Betriebsplatz in Bellen, aber Baulärm wird dennoch dort vorerst nicht zu hören sein: Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat den vom Landesbergamt gestatteten Sofortvollzug für den Bau einer Reststoffbehandlungsanlage am Montag wieder gekippt und damit die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wiederhergestellt.

Georg Buchholz, zuständiger Anwalt der klageführenden Kanzlei aus Berlin, wertet die Entscheidung aus Lüneburg als Erfolg. „Das ist mehr, als wir erwartet haben“, so Buchholz gegenüber der Rundschau. „Das ist ein erster kleiner Schritt, es geht hier zunächst darum, dass die Eilgenehmigung nicht erteilt worden ist“, sagt wiederum Dirk Eberle, Bürgermeister der Samtgemeinde Bothel. Die Kommune hatte neben der Gemeinde Brockel und dem Naturschutzbund BUND Rotenburg gegen den im Mai angeordneten Sofortvollzug geklagt und einen Baustopp beantragt. Die Reststoffbehandlungsanlage soll dazu dienen, Reiningungswässer aus den Exxon-Mobil-Förderbetrieben im Bereich Elbe-Weser auf dem Betriebsplatz in Söhlingen zentral zu sammeln, in feste und flüssige Teile zu trennen und bis zur Entsorgung durch zertifizierte Abfallunternehmen dort zu lagern.

In seiner Begründung sieht das OVG verfahrensrechtliche Mängel: „Es ist nicht deutlich geworden, auf welche Anlagen sich die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche allgemeine Vorprüfung bezogen hat“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Das Landesbergamt habe wasserrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt „und außerdem mutmaßlich zu Unrecht Teilentscheidungen, etwa über die Einhaltung des Brandschutzes, aus dem immissionsschutzrechtlichen Verfahren ausgenommen“. Ferner hat es Aspekte des Brandschutzes, der Baugrundsicherheit und der Abwasserentsorgung in unzulässiger Weise auf andere Verfahren außerhalb des Genehmigungsverfahrens ausgelagert, die beteiligten Behörden nicht ausreichend koordiniert und den abwehrenden Brandschutz durch die freiwillige Feuerwehr nicht ausreichend berücksichtigt. „Es ist das, was wir vorher schon kritisiert hatten: Exxon hat zu viele Elemente auf die Zukunft geschoben“, so Eberle.

Der Energiekonzern wiederum stuft die Entscheidung des OVG als vorläufige Einschätzung ein. „Aus jetziger Sicht sind wir weiterhin von der Rechtmäßigkeit der uns erteilten Genehmigung überzeugt“, teilt Exxon-Mobil in einer Pressemitteilung mit. „Exxon-Mobil ist an einer zügigen und zugleich nachhaltigen und umweltschonenden Lösung für die Behandlung von Reststoffen interessiert. Wir werden daher unser Konzept einer Reststoffbehandlungsanlage weiter verfolgen.“ Man habe daher ein Expertenteam zusammengestellt, dass das Konzept noch einmal „auf Herz und Nieren“ prüfen soll. Das Ergebnis erwartet der Konzern in den kommenden Monaten. „Sollte sich aufgrund dieser Prüfung eine andere technische Lösung oder die Realisierung an einem anderen Standort abzeichnen, wird die bestehende Genehmigung möglicherweise obsolet.“ In diesem Fall würde erforderlichenfalls eine entsprechende neue Genehmigung zu beantragen sein, so Exxon weiter.

„Wir wollen die beste Lösung. Für die Umwelt, für die Effizienz der Arbeitsabläufe und für die Nachbarn vor Ort. Das Konzept der Reststoffbehandlungsanlage ist gut. Ob es ein besseres gibt, können wir in ein paar Monaten sagen“, so Christian Leonhardt, Leiter des Expertenteams.

Die Entscheidung des OVG betrifft allerdings zunächst lediglich das Eilverfahren der Samtgemeinde. Fragen, über die nur in den Parallelverfahren zu entscheiden ist, sind damit noch offen. Dazu gehört vor allem die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Reststoffbehandlungsanlage im Außenbereich. Mit einer Entscheidung in diesem Punkt rechnen die Kläger erst im kommenden Jahr.

„Es ist möglich, dass Exxon-Mobil und das LBEG das Genehmigungsverfahren zu großen Teilen wiederholen müssen“, sagt Buchholz. Auch Eberle sowie Rolf Lüdemann als Bürgermeister der Gemeinde Brockel und Manfred Radtke, Vorsitzender des BUND Rotenburg, sehen sich in ihrer Einschätzung bestärkt, dass die Genehmigung voreilig erteilt wurde: „Besser wäre, wenn ExxonMobil ganz von vorne anfangen und das Vorhaben an einem besser geeigneten Standort in einem Industriegebiet planen würde.“

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