Wittorfer Bürger im Gespräch mit Lars Klingbeil: „Kein Frackingboom“

Die Debatte wird weitergehen

MdB Lars Klingbeil (Mitte) stand WUG-Mitgliedern Rede und Antwort zum Thema Gesetzesentwurf in Sachen Gasförderung.
 ©Andreas Trautmann

Wittorf (at). Das Thema Fracking trieb die Gesprächsrunde des gemeinnützigen Vereins Wittorfer Bürger für Umwelt und Gesundheit (WUG) um Heinz-Hermann Gerke jüngst im Wittorfer Dorfgemeinschaftshaus (DGH) zusammen. Bundestagsabgeordneter Lars Klingbeil (SPD) war geladen, um über die jüngsten Entwicklungen in Berlin in Sachen Fracking und dem Thema Lagerstättenwasser-Verpressung in Wittorf Z1 zu informieren und um Anregungen der Bürger aufzuschnappen. Gekommen waren neben WUG-Mitgliedern auch Bürgermeister Ralf Goebel und Ratsmitglied Eckhard Langanke, beide von der Stadt Visselhövede.

„Die Technologien zum Fracking können nicht verboten werden, nur die Hürden höher gelegt – wie zum Beispiel ein Verbot bei Wassergefährdung. Was nicht mehr gehen wird, ist eine Verpressung von Lagerstättenwasser in einer Tiefe von 300 bis 400 Metern“, erläuterte Klingbeil. „In der letzten Woche wurde im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Fracking-Gesetzentwurf abgehalten. Danach durchläuft das Gesetz die Ausschüsse Umwelt, Energie, Recht und Europa, bevor es den Parlamentariern dann in der zweiten und dritten Lesung zur Abstimmung vorgelegt wird. Bei jeder Station wird das Gesetz mit Änderungen versehen. Daher werde ich erst am Morgen vor der letzten Abstimmung wissen, wie ich stimmen werde.“ Das Gesetz solle vor der Sommerpause verabschiedet werden, so der Bundestagsabgeordnete: „Bis dahin sammle ich Vorschläge, um alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen.“

Klingbeil berichtete, dass er sich mit dem Bundestagsabgeordneten Reinhard Grindel (CDU) verständige und zum Thema engen Kontakt zu seinen Parteikollegen Frank Schwabe und Christina Jantz halte. Mit Letzteren habe er fünf Änderungsvorschläge zum Gesetzespaket Fracking erarbeitet, die er den Anwesenden vorstellte: „Erstens: Der Trinkwasserschutz muss noch stärker ausformuliert werden. Dort, wo wie in der Rotenburger Rinne Wasser gefördert wird, soll es eine Verbotszone für Fracking geben, unter Einbeziehung der Länder. Zweitens: Schärfere Regelungen bei der Verpressung von Lagerstättenwasser. Die bestehenden Genehmigungen sollen zeitlich befristet werden und neue Genehmigungen müssten unter Einbeziehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der die betroffenen Bürgermeister involviert werden, beantragt werden. Außerdem dürfen keine stark gefährdenden Stoffe verpresst werden und nur in der Höhe, in der sie gewonnen wurden. Drittens: Die Expertenkommission muss aus dem Gesetz gestrichen werden. Nur der Deutsche Bundestag darf über den Einsatz der Fracking-Technologie entscheiden. Viertens: Probebohrungen sind nur für Forschungszwecke zulässig, auf zwei zu beschränken mit Ausschluss einer kommerziellen Nachnutzung. Und fünftens: Die 3.000-Meter-Grenze, oberhalb der die Erlaubnis einer Gewässerbenutzung beim Fracking zu versagen ist, muss gestrichen werden, um eine umfassendere Verbots- und Prüfregelung für den gesamten Bereich des Gasvorkommens zu erreichen.“

Für die nächsten vier bis fünf Wochen sagte der Politiker „eine Verschärfung des politischen Kampfes um das Regelwerk voraus. Klingbeil erläuterte, dass durch den Gesetzentwurf ein Frackingboom verhindert werde, da Fracking faktisch in den anderen fünfzehn Bundesländern verboten sei. Im Gesetzentwurf enthalten seien die Verbotszone, eine Länderöffnungsklausel, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Referenzpflicht.

Bürgermeister Goebel warf ein, dass es bei der Rotenburger Rinne einer weiteren Definition bedürfe, wie das Einzugsgebiet definiert sei. Weiter kam aus der Runde die Frage nach dem Bestandsschutz für die Fracking-Löcher auf. „Der Bestandsschutz für Mengen soll geklärt werden. Bundesrecht bricht Landesrecht, bisherige Genehmigungen wären hinfällig“, ließ Klingbeil durchblicken.

„Die Beweislastumkehr soll zukünftig eingeführt werden bei seismographischen Schäden“, berichtet Klingbeil. Das sei aber das geringere Problem. Eine UVP müsse im Vorfeld erfolgen, noch bevor Schäden auftreten, wurde aus der Runde vorgeworfen. „Es gibt keinen Schutz vor Schäden der Gesundheit. Im Gesetzentwurf wird die Gesundheit nur einmal erwähnt“, warf WUG-Mitglied Kathrin Otte aus Amelinghausen ein. „Das Gesetz schafft keine Verschlechterung zum Status quo“, beruhigt Klingbeil, „“.

Die WUG-Mitglieder stellten somit am Ende der Gesprächsrunde fest, dass die Bürgerinitiativen nach der Verabschiedung des Gesetzes weiter bestehen müssen.

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