Klage zugelassen: Boateng muss sich vor Gericht verantworten

Jerome Boateng muss wegen des Verdachts der Körperverletzung vor Gericht.
 ©dpa / Jens Büttner

Jerome Boateng muss sich wegen des Verdachts der Körperverletzung vor Gericht verantworten. Seine ehemalige Lebensgefährtin hatte ihn angeklagt.

  • FC-Bayern-Spieler Jerome Boateng muss wegen des Verdachts der Körperverletzung vor Gericht.
  • Seine ehemalige Lebensgefährtin hatte ihn angeklagt.
  • Eine Klage wegen  gefährlicher Körperverletzung wurde hingegen vom Gericht abgelehnt.

München - Der frühere Fußball-Nationalspieler Jerome Boateng von Rekordmeister Bayern München muss sich wegen des Verdachts der Körperverletzung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht München hat die Anklage gegen den 31-Jährigen wegen "einfacher, vorsätzlicher Körperverletzung" zugelassen. Ein Teilbeschluss zur Eröffnung der Hauptverhandlung ist ergangen. Entsprechende Medienberichte bestätigte Gerichtssprecher Klaus-Peter Jüngst dem SID.

Boateng muss sich nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten

Allerdings muss sich der Weltmeister von 2014, aus dessen zehnjähriger Partnerschaft mit seiner früheren Lebensgefährtin zwei Kinder hervorgegangen sind, nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Für diesen Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft München I im Februar bei ihrer Anklage vorgebracht hatte, sah das Gericht keine hinreichenden Anhaltspunkte.

Boateng muss vor Gericht: Widersprüche zwischen den Zeugen

„Es geht um zwei Tatkomplexe: Einmal soll geschlagen worden sein, im anderen Tatkomplex soll mit Gegenständen geworfen worden sein“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Montag. „Wir legen dem Herrn Boateng zur Last, dass er zwei Fälle der Körperverletzung, in einem Fall eine einfache, im anderen Fall eine gefährliche, zum Nachteil einer ehemaligen Lebensgefährtin begangen haben soll.“ Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidung des Gerichts berichtet.

Der zuständige Richter am Amtsgericht hingegen sieht auch beim zweiten Komplex nach derzeitigem Ermittlungsstand keine gefährliche Körperverletzung. Zur Begründung führte der Richter nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem an, dass die ehemalige Lebensgefährtin des Fußball-Weltmeisters damals beim Arzt nicht davon geredet habe, mit Gegenständen verletzt worden zu sein. Außerdem gebe es Widersprüche zwischen den Zeugen, auch Videoaufnahmen deuteten nicht auf die Verwendung von Gegenständen hin.

Die Anwälte Boatengs hatten im September erklärt, dass es um einen "privaten Sachverhalt" gehe, der "im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe". Inzwischen tauchten Fotos von Boateng auf, die ihn offenbar mit seiner neuen Freundin zeigen

SID/dpa

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