CDU/FDP-Gruppe will Oberschule schnell beantragen

Mit gymnasialem Zweig

(hm). Das Konzept der neuen Oberschule als Zusammenlegung von Hauptschule (HS) und Realschule (RS) mit Einrichtung eines gymnasialen Zweiges passt nach Ansicht der CDU/FDP-Gruppe im Visselhöveder Stadtrat wie maßgeschneidert in die örtliche Schullandschaft. Darum soll dieses Modell nun beantragt werden.

"Die Vorteile einer Oberschule überwiegen, weil hier für Visselhövede auch die gymnasiale Beschulung sichergestellt wird. Da das neue Schulkonzept schon im kommenden Schuljahr 2011/2012 umgesetzt werden soll, wollen wir den Antrag zur Einrichtung einer Oberschule in der Ratssitzung im Dezember beschließen“, erklärt Gruppenvorsitzender Dieter Carstens. Die bisher geplante Stadtschule wäre eine organisatorische Zusammenfassung gewesen, erklären CDU und FDP. Unterricht wäre in Nebenfächern bis zur achten Klasse gemeinsam durchgeführt worden, in Hauptfächern in leistungsspezifischen Kursen aufgeteilt. Die neue Schule hingegen werde entsprechend den bisherigen Schulformen in Zweige gegliedert. Die Außenstelle des Ratsgymnasiums Rotenburg drohe im Sommer 2011 auszulaufen. "Durch eine zeitige Beantragung einer erweiterten Oberschule kann der gymnasiale Zweig durchgehend für Visselhövede sichergestellt werden“, sind CDU und FDP im Stadtrat überzeugt. Vor Ort würden dann zukünftig alle drei Schulformen unter einer Verwaltung und mit einem Schulträger angeboten. Durch die veränderten Rahmenbedingungen werde Eltern und Lehrern die Möglichkeit gegeben, an pädagogischen Konzepten mitzuarbeiten. Wie bei der Zusammenfassung der Haupt- und Realschule könne in der Oberschule bis zum achten Schuljahr in den Nebenfächern integrativ unterrichtet werden. Die Einrichtung einer IGS erfordere eine Fünfzügigkeit, die geringen Schülerzahlen in Visselhövede ergäben aber lediglich eine Dreizügigkeit. Carstens: "Nur die Einrichtung einer Oberschule mit allen drei Schulformen gibt Visselhövede die Möglichkeit, zukünftig Schule auf breiter Basis anzubieten.“ Sobald die Voraussetzungen vom Land Niedersachsen geschaffen sind, soll ein Antrag bei der Schulbehörde eingereicht werden.

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