Landkreis wendet Gefahren ab

Stellingsmoor unter Schutz

(ero/hf). Na-turschützer jubeln: Die Kreisbehörde in Rotenburg hat das Stellingsmoor mit Wirkung vom 2. Juni zunächst für zwei Jahre unter Landschaftsschutz gestellt. Über den endgültigen Status des Gebietes muß der Kreistag entscheiden. Die "einstweilige Sicherstellung" ist nach dem Naturschutzgesetz möglich, um schädliche Nutzungen abzuwenden. Sogenannte Träger öffentlicher Belange müssen bei dieser Amtshandlung nicht beteiligt werden.

Eine schädliche Nutzung, nämlich höheres Verkehrsaufkommen, hätte nach Auskunft von Alfred Nottorf, Leiter des Kreisnaturschutzamtes, die geplante Asphaltierung eines Verbindungsweges durch das Moor nach sich gezogen. Unerwünschter Autoverkehr wird sich nunmehr auch künftig durch Schlammlöcher quälen müssen. Die Samtgemeinde Tarmstedt, in deren gemeindliche Zuständigkeit dieses Gebiet fällt, hatte den Straßenausbau favorisiert, um das Torfabbaugebiet besser zu erschließen. Auch der Antrag eines Zevener Modellflugvereins, im Moorgebiet mit behördlicher Genehmigung Flugzeuge in den Himmel steigen zu lassen, ist durch die vorläufige Schutzgebietsverordnung hinfällig geworden. Zusammen mit dem bereits seit 1985 unter Schutz stehenden Hemelsmoor handelt es sich um ein relativ verkehrsarmes und unzerschnittenes Gebiet mit einer Größe von 525 Hektar. Viele seltene Tiere und Pflanzen haben hier ihren Lebensraum finden. Im offenen Moorland brüten in großen Scharen Kiebitze, die anderenorts bereits rar geworden sind. Seit zwei Jahren werden Kraniche gesichtet, die unter günstigen Voraussetzungen wieder dauerhaften Lebensraum im Stellingsmor finden könnten. Weite Flächen sind mit Wollgras bewachsen. Seit 1980 kauft der Kreis in diesem Gebiet Flächen, um eine Vernetzung der Moore zu erreichen. "Zur Zeit stehen uns rund eine Million Mark aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung, um weitere Kauf-abschlüsse zu tätigen", so Nottorf. Günstig sei, daß ein Flurbereinungsverfahren im Bereich Stellingsmoor laufe und dadurch weitere Flächen frei würden. Einschränkungen für die Landwirtschaft gebe es durch die Schutzverordnung nicht, außer daß Moorgrünland nicht umgewandelt werden dürfe. Auch der Torfabbau werde nicht behindert. Die "einstweilige Sicherstellung" kann um ein Jahr verlängert werden, wenn das herkömmliche Verfahren mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Landwirte nicht Mitte des Jahres 2001 abgeschlossen ist. Im Moorschutzprogramm des Landes Niedersachsen aus dem Jahre 1980 ist das Stelingsmoor als Naturschutzgebiet vorgesehen.

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