Lukrativ: Darum sollten Sie Ihre Steuererklärung rückwirkend abgeben

Wer rückwirkend seine Steuererklärung abgibt, kann wohl mit einem Geldsegen rechnen.
 ©dpa

Für manche steht bald wieder die Steuererklärung an. Andere tun sich den Stress nur alle paar Jahre an. Sie rückwirkend abzugeben, kann sich durchaus lohnen.

Nicht jeder Deutsche ist Jahr für Jahr dazu verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben. Besonders Arbeitnehmer können dies auf freiwilliger Basis tun – wer viel Zettelwirtschaft zuhause liegen hat, nimmt dies auch gerne in Anspruch.

Steuererklärung rückwirkend einreichen: So funktioniert es

Alle anderen können sich hingegen entspannt zurücklehnen – und die Steuererklärung rückwirkend einreichen. Schließlich entrichten Sie bereits monatlich eine Lohnsteuer. Welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und auf welche Fristen Sie besser achten sollten, erklärt Ihnen die Redaktion.

Für das Steuerjahr 2019 endet die Festsetzungsfrist am 31. Dezember 2023, wie t-online.de (Stand: 17.2.2021) berichtete. Ebenfalls noch möglich sei die Abgabe der Steuererklärungen für die Jahre 2018 (wegen eines günstig gelegenen Wochenendes bis 2. Januar 2023) und 2017 (bis 31. Dezember 2021).

Lesen Sie hier mehr: Steuerzahler aufgepasst: Was Sie bei der Steuererklärung 2020 beachten müssen

Steuererklärung rückwirkend auf vier Jahre abgeben

Grundsätzlich ist eine Steuererklärung sinnvoll, um sich einen Überblick zu verschaffen, ob man zu viel oder zu wenig Steuern unterm Jahr gezahlt hat und/oder etwaige Freibeträge in Anspruch nimmt. Wer dies nämlich nicht tut, auf den können in der Folge zum Beispiel saftige Steuernachzahlungen drohen. Es gibt allerdings Personengruppen, die dazu verpflichtet sind, jedes Jahr bis zur entsprechenden Frist des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben. Dazu gehören:

  • Selbstständige
  • Personen mit Nebeneinkünften aus Kleingewerbe
  • Personen, die parallel mehrere Jobs ausüben
  • Ehepaare in der Steuerklasse IV mit Faktor oder mit Kombination aus den Steuerklassen V und VI

Wenn Sie aber nicht dazu verpflichtet sind, raten Experten sogar eher dazu, eine Steuererklärung rückwirkend einzureichen. Der Grund dafür: Oftmals können Sie damit rechnen, dass Sie zu viel gezahlt haben und Geld zurückerhalten. Schließlich zahlen Sie unterm Jahr bereits entsprechend Ihrer Lohnsteuerklasse Steuern.

Steuererklärung rückwirkend einreichen: Erstattungszinsen vom Finanzamt

Zudem könnten ihnen sogenannte Erstattungszinsen zustehen, wie t-online.de berichtet. Damit sei gemeint, dass das Finanzamt Zinsen auf die Rückzahlungssumme zahlt. Der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge müsse man dafür den endgültigen Steuerbescheid mindestens 15 Monate nach dem jeweiligen Steuerjahr bekommen, schreibt das Portal – für die Einkommensteuererklärung 2019 also am 1. April 2021. Die Steuerrückzahlung werde dann vom Staat pro Monat mit 0,5 Prozent verzinst. Allerdings, so heißt es in dem Bericht, gelten die Erstattungszinsen als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte.

Lesen Sie dazu: Homeoffice-Pauschale geltend machen - So funktioniert es mit der Steuererklärung

2009 hat der Bundesfinanzhof per Gesetz entschieden, die Frist für rückwirkende Steuererklärungen von zwei auf vier Jahre anzuheben. Das bedeutet normalerweise: So können Sie bis zum 31. Dezember rückwirkend eine Steuererklärung für vergangenen vier Jahre machen. Aber: Bis zu diesem besagten Tag muss diese dem Finanzamt vorliegen. Da sich allerdings in vier Jahren viel anstauen kann, empfehlen Steuerexperten in diesen Fällen oftmals den Gang zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

Grundsätzlich empfiehlt es sich – um auch der Lohnsteuerhilfe oder dem Berater die Arbeit zu erleichtern – alle Belege und Unterlagen, die sich über das Jahr ansammeln, in Ordner oder dergleichen ordentlich zu sortieren und abzuheften. Doch was tun, wenn Sie die Frist nach vier Jahren verschwitzt haben? Dann haben Sie sie wohl oder übel verpasst – eine Fristverlängerung ist zu diesem Zeitpunkt nämlich nicht mehr möglich.

Erfahren Sie hier, warum es so wichtig ist, alle Belege bis zu zehn Jahre aufzubewahren.

Warum Sie sogar von einer rückwirkenden Steuererklärung profitieren

Dagegen müssen Sie selten bei einer rückwirkenden Steuererklärung damit rechnen, dass Sie Geld nachzahlen sollen. Falls dies allerdings der Fall sein sollte, empfehlen Steuerexperten, seine abgegebene Steuererklärung zurückzuziehen. Dazu reichen Sie lediglich per Schreiben einen Einspruch innerhalb vier Wochen nach Erhalt Ihres Steuerbescheids beim Finanzamt ein. Damit gilt die Steuererklärung als nicht abgegeben – und Sie brauchen nicht nachzuzahlen.

Doch auch Studenten profitieren davon, die Frist von vier Jahren abzuwarten. Diese müssen schließlich oftmals während ihres Studiums keine Steuererklärung abgeben. Wenn sie diese dann rückwirkend einreichen, können zum Beispiel nach dem Studium Ausgaben für ein Zweitstudium voll absetzen. Diese Kosten können Sie, sobald Sie Ihr erstes Gehalt im Beruf beziehen, als Werbungskosten abziehen lassen. Diese werden dann meist mit den Steuern auf die ersten Gehälter verrechnet – und Sie zahlen so im ersten Berufsjahr weniger Lohnsteuer.

Erfahren Sie hier, wie Sie die Abgabefrist legal umgehen können.

Doch Vorsicht: Für das Erststudium (zum Beispiel Bachelor of Arts) gilt diese Regelung allerdings nicht. Das Finanzamt erkennt hier etwaige Studienkosten nur als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten an. Deshalb ist ein Verlustvortrag nicht möglich. 

Mehr erfahren: Steuererklärung - Sie haben falsche Angaben gemacht? So müssen Sie jetzt vorgehen.

Studenten können sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag stellen

Gut zu wissen: In manchen Fällen können Sie die Steuererklärung rückwirkend sogar bis zu sieben Jahre einreichen. Das geht dann, wenn Sie einen sogenannten Verlustvortrag geltend machen wollen. Das rentiert sich besonders für Azubis und Studenten. Zwar soll der Fiskus bereits mehrmals überlegt haben, nur die Vier-Jahres-Frist anzuerkennen, doch bis jetzt können Studenten & Co. noch von einer Verlustfeststellung rückwirkend auf sieben Jahre Gebrauch machen. In dieser machen Sie Ihre Studienkosten (Verluste) in einer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend. Das heißt, am Ende erhalten Sie Geld in Form einer Steuerrückzahlung zurück.

Lesen Sie hier: Steuererklärung leicht gemacht – welche Steuerprogramme oder Apps Ihnen dabei helfen

Wenn Sie also Student sind und ein Zweitstudium (Master oder Bachelor mit vorheriger Berufsausbildung) erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung ihres Verlustvortrags schließlich eine sofortige Steuererstattung. Falls Sie allerdings für eine so lange Zeit nicht alle Belege zusammen haben, reicht es aus, Studienkosten durch Pauschalen geltend zu machen. Oftmals fordert das Finanzamt keine Nachweise. (jp/ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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