Koalition verlängert Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie

Die Gastronomie ist vom Corona-Lockdown hart betroffen. Deshalb soll der verringerte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Cafés noch länger gelten.

Update vom 4.2.2021: Für Speisen in Restaurants und Cafés soll nach dem Willen der großen Koalition bis Ende 2022 ein verringerter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Die Spitzen von Union und SPD beschlossen laut dpa am Mittwoch, dass die zunächst bis 30. Juni befristete Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise verlängert wird, wie demnach beide Seiten am Abend mitteilten.

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Senkung der Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020

Update vom 1.7.2020: Der Bundestag hat die Mehrwertsteuer-Senkung beschlossen. Der Bundesrat stimmte einstimmig für die Maßnahmen, damit werden sie am 1. Juli in Kraft treten, wie "Tagesschau.de" berichtete. Die Senkung der Mehrwertsteuer soll die wegen der Corona-Pandemie und Kurzarbeit geschwächte Kaufkraft stärken. Bis Jahresende fallen statt 19 nur noch 16 Prozent Mehrwertsteuer beim Einkauf an. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, wird von sieben auf fünf Prozent reduziert.

Viele Supermärkte, Auto- und Möbelhäuser haben bereits angekündigt, die Ersparnis eins zu eins an ihre Kunden weiterzugeben - teilweise wurden bereits zum Wochenbeginn Preise gesenkt, hieß es weiter auf "Tagesschau.de". Die Opposition hatte die vorübergehende Steuersenkung trotzdem als weitgehend wirkungslos kritisiert. In den sozialen Netzwerken äußern viele Verbraucher den Angebotswahnsinn in den Supermärkten.

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Senkung der Mehrwertsteuer und Entlastung bei Stromkosten

Update vom 4. Juni 2020: Die Koalitionsspitzen haben sich im Kampf gegen die Folgen der Corona-Krise auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket geeinigt. Geplant ist unter anderem eine vorübergehende Senkung der  Mehrwertsteuer. Wie Spiegel Online berichtet, soll vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden. Der Bund der Steuerzahler bezweifelt die Richtigkeit dieser Maßnahme.

Die Koalition wolle Bürger und Unternehmen aber beispielsweise auch bei den Stromkosten entlasten. Wie Spiegel Online weiter berichtet, soll dafür die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden - das gehe aus dem Beschlusspapier hervor, das dem Spiegel vorliege.

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Update vom 29. Mai 2020: Sieben Prozent Mehrwertsteuer für Essen in Restaurants ab Juli

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird vorübergehend von 19 auf sieben Prozent gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Corona- Pandemie große Umsatzeinbrüche haben. Die Steuersenkung gilt ab Juli und befristet für ein Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Ob und wie sich das konkret auf den Geldbeutelauswirkt, bleibt abzuwarten. Die gesenkte Mehrwertsteuer für den Vor-Ort-Verzehr auf sieben Prozent führe nicht dazu, dass die Restaurantpreise für Verbraucher sinken würden, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick im "Tagesspiegel". Die Maßnahme helfe aber, die Verluste und Mehrkosten "zumindest ein wenig zu kompensieren".

Die Kritik von Wirten: Kneipen, Bars und Clubs würden vergessen - denn die Mehrwertsteuer auf Getränke soll nicht gesenkt werden.

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Udpate vom 28. Mai: Bundestag beschließt längere Lohnfortzahlung für Eltern

Eltern, die während der Corona-Krise ihre Kinder betreuen und nicht arbeiten können, bekommen eine verlängerte Lohnfortzahlung. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag und stimmte einem entsprechenden Änderungsantrag der Bundesregierung zu.

Die Bundesregierung hatte sich am vergangenen Mittwoch darauf verständigt, die Lohnfortzahlung von sechs auf zehn Wochen pro Elternteil zu verlängern, für Alleinerziehende auf 20 Wochen. Die Verdienstausfälle für Eltern, die nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, werden vom Staat zu 67 Prozent des Nettoeinkommens ersetzt. Die Lohnfortzahlung ist allerdings auf 2.016 Euro pro Monat gedeckelt.

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Artikel vom 2. April 2020: Viele neue Regeln für Verbraucher

Verbraucher aufgepasst: Seit dem 1. April 2020* gibt es einige Neuerungen. So sind zum 1. April einige planmäßig geänderte Gesetze nun in Kraft getreten, wie ZDF.de (Stand: 1.4.2020) berichtete. Dazu kamen einige Not-Regelungen, die die Bundesregierung kurzfristig wegen der Corona-Krise* beschlossen hat.
Hier ein Überblick, was sich finanziell für Verbraucher ändert:

Mietpreisbremse und Eigentümer-Darlehen - das ist neu

Mietpreisbremse: Die bis 2025 verlängert Mietpreisbremse tritt in Kraft. Dort, wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Mieter können dadurch erstmals zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern - für bis zu zweieinhalb Jahre.

Eigentümer-Darlehen: "Wer vor dem 15. März 2020 ein Verbraucherdarlehen zur Finanzierung von Wohneigentum abgeschlossen hat, kann die Abzahlungsraten für drei Monate ruhen lassen", heißt es in einem Bericht auf zdf.de zu den neuen Regelungen. Das gelte sowohl für Zins-, Rückzahlungs- und Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig werden. Voraussetzung ist demnach, dass der Eigentümer belegen muss, dass er aufgrund der Corona-Krise Einnahmeausfälle hat und das Abstottern des Kredites den Lebensunterhalt gefährdet.

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Hartz IV und Bafög - Erleichterungen in Coronakrise

Hartz IV: Wegen der Coronakrise werden bei Anträgen auf Hartz IV laut ZDF.de erstmal keine Vermögen- und Wohnkostenprüfungen durchgeführt. Antragsteller müssen auch nicht mehr persönlich im Jobcenter erscheinen -  sondern können Anträge auch online oder telefonisch einreichen.

Bafög: Neue Regeln gelten dem ZDF-Bericht (Stand 1.4.2020)  zufolge für Bafög-Rückzahler: "Sie zahlen künftig statt der bisher maximalen 105 Euro pro Monat (bei einer maximalen Rückzahlungssumme von 10.000 Euro) nun maximal 130 Euro pro Monat für maximal 77 Monate (bei einer maximalen Rückzahlungssumme von 10.010 Euro)."

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Quelle: dpa, ZDF.de

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