Verkehrsvergehen in Everinghausen

„Freude am Fahren“

(r/as). Unbedacht war das gefährliche Fahrmanöver eines 24-Jährigen auf der Bundesstraße 75, der die Linksabbiegerspur an einer Ampel für ein Überholmanöver nutzte. Genauso unbedacht war anschließend die Äußerung des jungen Mannes gegenüber den Sottrumer Polizeibeamten, die den Vorfall beobachtet hatten.

Als die Ampelanlage an der Everinghauser Straße auf Grün umsprang startete der Schneverdinger mit seinem weißen Mercedes und überholte über die Linksabbiegerspur die vor ihm an der Ampel wartenden sechs bis sieben Fahrzeuge, noch bevor das erste Auto die Kreuzung überquert hatte. Anschließend setzte er seine rasante Fahrt in Richtung Sottrum fort. Dort angehalten, gab er als Grund für seine Fahrweise an: „Aus Freude am Fahren“. Diese und weitere unbedachte Äußerungen ließen Zweifel an seiner Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr aufkommen, was zu einer schriftlichen Empfehlung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung an die Führerscheinstelle führte. Der Bußgeldkatalog sieht für solch einen Verstoß einen Regelsatz in Höhe von 150 Euro und vier Punkte in Flensburg vor. Da jedoch von einem vorsätzlichen Vergehen auszugehen ist, kann die Bußgeldstelle das Bußgeld verdoppeln.

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