Stuhmer Straße: Planungsausschuss berät über Festsetzungen

Kreative Freiheit erhalten

Im Bereich der Stuhmer Straße soll ein Wohngebiet entstehen, das in drei Abschnitten erschlossen wird.
 ©

Sittensen (mey). Im Bereich der Stuhmer Straße, südlich des Baugebietes Volkersdorfer Straße, soll ein neues Wohngebiet entstehen. Die Gesamtgröße umfasst gut 14 Hektar, die Erschließung soll in drei Teilabschnitten erfolgen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im kleinen Felde“ für den ersten Abschnitt mit einer Größe von 4,84 Hektar hat der Gemeinderat bereits beschlossen. Kerstin Oesterling vom Planungsbüro Mor in Rotenburg stellte jetzt dem Ausschuss für Planung und Ortsgestaltung einen Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit vor.

Schwerpunktmäßig ging es um textliche Festlegungen. „Wir wollen nicht zu viel festlegen, damit wir den Bauwilligen weitestgehend ein Stück weit kreative Freiheit erhalten“, sagte Bürgermeister Diedrich Höyns. Dennoch beschäftigte sich das Gremium ausführlich mit den Inhalten, die sich auf die Höhe der baulichen Anlagen, Bauweise, Trauf- und Firsthöhe, Pflanzmaßnahmen und weiteres beziehen. Höyns plädierte erneut dafür, das Verfahren so schnell wie möglich abzuwickeln.

Nach der frühzeitigen Trägerbeteiligung gilt es zunächst, die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen, danach den Auslegungsbeschluss für die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu fassen. Den terminierte Bauamtsleiterin Nina Gall auf „nach den Sommerferien“, da noch ein Verkehrsgutachten erstellt und die Entwässerung geklärt werden müsse. „Das braucht Zeit“, mahnte sie. „Dann muss das Bauamt entsprechende Ressourcen bereitstellen“, befand Jörn Keller. „Wir haben Fristen und Zeiten einzuhalten“, entgegnete Gemeindedirektor Stefan Miesner.

Die zunehmende Nachfrage nach günstigem Wohnraum soll in dem Gebiet berücksichtigt werden. Dazu hatte die Mehrheitsgruppe im Rat aus SPD-WFB-Grüne einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Verwaltung soll zudem die Möglichkeit von Fördermitteln prüfen. Vorgesehen sind kleine Wohneinheiten in maximal zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern in offener Bauweise an der Randlage Stuhmer Straße Richtung Volkersdorfer Straße.

Laut Planerin ist für das Gebiet eine sogenannte Zonierung mit unterschiedlicher Dichte gewählt worden, die im vorderen Bereich eine höhere Bebauung ermöglicht, im nördlichen Bereich, angepasst an die bestehende Wohnbebauung am Mondstieg, dürfen Einzel- und Doppelhäuser mit einer maximalen Traufhöhe von 4,50 Metern gebaut werden, im Innenbereich ist eine zweigeschossige Bauweise für ebenfalls ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser mit einer maximalen Traufhöhe von sechs Metern zulässig, die auch für die Zone mit der höheren Bebauung gilt.

Oesterling betonte, dass an den Rändern des Plangebietes ein harmonisches Bild aus eingeschossiger Einfamilien- und Doppelhausstruktur mit geneigten Dächern und niedrigen Traufen entstehen soll. „Die angrenzende Bebauung soll nicht erdrückt werden.“ Im inneren Bereich des Wohngebietes können die derzeit beliebten Stadtvillen errichtet werden, wobei die Gesamthöhe nicht höher als die der eingeschossigen Bebauung sein soll. Grundsätzlich soll eine vielfältige Mischung ermöglicht werden.

Im ersten Abschnitt sind etwa 50 Grundstücke und zwei ringförmig angelegte Erschließungsstraßen geplant. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, am Außenrand des Plangebietes die geneigte Dachform festzulegen, im Innenbereich darf sie offen gestaltet werden, demzufolge sind auch Flachdächer zulässig. Die Farbe der Dacheindeckung wird für alle drei Bereiche nicht festgelegt. Darauf verständigte sich das Gremium mehrheitlich. „Damit dürften die Dachpfannen auch blau sein. Aber ich muss da ja nicht draufgucken“, merkte Ausschussvorsitzender Alfred Flacke mit einem Augenzwinkern an.

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser