Straßenreinigung: Anwohner kritisiert Gebührenbescheid - Von Heidrun Meyer

„Keine Leistung, kein Geld“

Ralf Egge, Anwohner im Berliner Ring, übt Kritik an mangelnder und gar nicht durchgeführter Straßenreinigung. Foto: Heidrun Meyer
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Sittensen. Das Thema Straßenreinigung hat in Sittensen in diesem Jahr zu diversen Beschwerden geführt: Anlieger monieren, dass die Reinigung nur unregelmäßig stattgefunden habe, das Ergebnis nicht immer zufriedenstellend sei. Der Bauhof, der die Reinigungsarbeiten durchführt, hatte im Frühjahr mit personellen Problemen durch Krankheitsausfälle zu kämpfen.

Die Anlieger haben Anspruch auf eine Gebührenminderung. Der Rat der Gemeinde Sittensen hatte daher beschlossen, dass die Samtgemeinde, zuständig für die Straßenreinigung, eine anteilige Gebührenminderung für ein Quartal vornehmen möge. Der Rat fasste denn auch den entsprechenden Beschluss, 25 Prozent der Gebühren zum 15. November zu erlassen – gemessen an der bis Ende Oktober bestehenden Reinigungssituation.

Ralf Egge, seit 1994 im Berliner Ring wohnhaft, kritisiert bereits seit Anfang des Jahres die dort fehlenden Straßenreinigungsleistungen. Akribisch hat er den gesamten Schriftverkehr mit Verwaltung und Bürgermeister Diedrich Höyns dokumentiert.

Seit Ende März sind nach seinen Angaben die Straßen nicht mehr gereinigt worden. Er hat Fotos gemacht, die anhand von Fahrzeugspuren belegen sollen, dass das Reinigungsfahrzeug am Berliner Ring vorbeigefahren ist.

Seine Schreiben verhallten indes meist ohne Reaktion. „Wenn keine Leistung erbracht wird, können auch keine Gebühren erhoben werden“, moniert er. Und die wurden ihm berechnet, denn unlängst traf der Gebührenbescheid ein, der nur eine Ermäßigung von 23,84 Prozent erhielt. Egge ist erzürnt. „Ich will nicht für etwas bezahlen, was nicht erfolgt ist. Die Straßenreinigung kann ich auch selbst vornehmen.“

Die Satzung gibt nicht viel Aufschluss. Die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen werden laut Gebührensatzung einmal pro Woche gereinigt, die Gebühren vierteljährlich erhoben. Ferner heißt es, falls die Straßenreinigung aus zwingenden Gründen vorübergehend, und zwar weniger als einen Monat, eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das gilt ebenso, wenn die Samtgemeinde aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen gehindert ist, die Straßenreinigung durchzuführen.

Dass die Situation nicht zufriedenstellend ist, bestätigt Gemeindedirektor Stefan Miesner. Die Berechnung der Gebühren sei entsprechend des Ratsbeschlusses vorgenommen worden. „Wir sind mit einer abschießenden Regelung der Situation im Berliner Ring noch nicht zu Ende, zumal die Stichstraßen dort sehr eng gebaut sind und das Fahrzeug sie schwer passieren kann“, so Miesner.

Bürgermeister Diedrich Höyns weiß ebenso, dass die Straßenreinigung ein Thema ist, das noch Beratungsbedarf birgt. Er kündigt an, dass der Bauhof maschinell aufgerüstet werden könnte, so dass auch die engen Straßen befahrbar sind und gereinigt werden können. Darüber muss jedoch der Rat befinden. Da der Berliner Ring nach seinen Worten aufgrund der beengten Straßenverhältnisse einen der neuralgischen Punkte in Sittensen darstellt, soll dort an Ort und Stelle ein Fahrzeug im Einsatz getestet werden.

Eine weitere Option sei ein Erlass der Gebühr im ersten Halbjahr 2020. Auch die müsse im Rat diskutiert werden. „Wir wollen schon zusehen, dass die Fege-Möglichkeiten verbessert werden können. Auch das Straßenkataster ist ein Thema“, bedeutet der Bürgermeister.

Er weist aber auch darauf hin, dass die Anlieger angehalten sind, Hecken und Büsche so zu beschneiden, dass größere Fahrzeuge ungehindert dort fahren können. Ein weiteres Problem seien parkende Autos, die das Passieren des Reinigungsfahrzeuges erschwerten. „Der Fahrer erlebt während seiner Reinigungseinsätze oftmals sehr unschöne Begebenheiten, die seine Arbeit nicht eben erleichtern“, gibt Höyns zu verstehen. „Für Nichtstun wird nichts bezahlt“, bekräftigt Egge unmissverständlich. Lange genug habe er immer wieder darauf aufmerksam gemacht. Die Klageschrift gegen den letzten Gebührenbescheid ist nun vorbereitet, der Pensionär hegt indes doch noch die Hoffnung auf eine gütliche Einigung.

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