Straßenausbaubeiträge: Tiemann übt heftige Kritik an Antrag

Senioren wollen Satzung kippen

Sittensen (mey). In vielen Gemeinden regt sich landesweit Protest der Bürger gegen die Straßenausbaubeitragssatzung, weil sie die Gebührenumlage bei Straßenerneuerungen auf die Anlieger als ungerecht empfinden. Es wird die Abschaffung der Satzung, auch Strabs genannt, gefordert. Diese besagt, dass die anliegenden Grundstückseigentümer mit Beiträgen an der Grunderneuerung oder am Ausbau der kommunalen Straßen herangezogen werden können.

In Sittensen ist es der Seniorenbeirat der Samtgemeinde, der nun die Strabs kippen möchte. Das Gremium sieht darin eine ungerechte und unsoziale Behandlung, denn vor allem ältere Hausbesitzer seien oftmals kaum in der Lage, die teilweise erheblichen Ausbaubeiträge zu zahlen. „Straßen werden von allen genutzt und nicht nur von Anliegern“, so der Seniorenbeirat, der auch an die Mitgliedsgemeinden, die ebenso eine Straßenausbaubeitragssatzung besitzen, einen entsprechenden Antrag gerichtet hat. Samtgemeindebürgermeister Stefan Tiemann kritisiert den Vorstoß heftig. Der Antrag beinhalte auch Fehler. „Es handelt sich um ein hochkomplexes Thema. Richtig wäre es gewesen, sich vorher im Rathaus genau zu informieren. Falsch ist es zum Beispiel, von Instandhaltung der Straßen zu schreiben. Dafür werden keine Beiträge erhoben“, so der Verwaltungschef und verweist auf die Satzung der Gemeinde Sittensen. In der heißt es: „Zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Erstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Einrichtungen) erhebt die Gemeinde Sittensen – sofern Erschließungsbeiträge nicht erhoben werden können, Beiträge von den Grundstückseigentümern.“

Es ärgert ihn, dass die Senioren sich keine Gedanken über die Folgen einer Satzungsabschaffung gemacht haben. „Dann müssen alternative Finanzierungsmöglichkeiten her. Ohne konkreten Lösungsvorschlag wird ein Antrag gestellt. Eine Möglichkeit zur Gegenfinanzierung wäre die Anhebung der Grundsteuer. Damit bezahlen bei einem Straßenausbau alle Bürger. Das ist nicht mehr gerecht, weil die Grundsteuer in der Regel auch auf Mieter umgelegt wird und damit der Mietpreis steigen würde. Das kann nicht im Sinne des Seniorenbeirates sein, der bezahlbaren Wohnraum fordert. Damit verliert er für mich an Glaubwürdigkeit.“ Tiemann bringt ein Rechenexempel ins Spiel.

Straßenausbaubeiträge bleiben nach seinen Worten zu 100 Prozent in den Gemeinden, aus den Einnahmen der Grundsteuer B hingegen fließt ein großer Teil in die Umlagen, will heißen an die Samtgemeinde (50,5 von Hundert) und den Landkreis (47 von Hundert). Er demonstriert das an Sittensen: Der Hebesatz beträgt 400 Prozent. Von 100.000 Euro Einnahmen aus der Grundsteuer B verbleiben netto nur 12.500 Euro in der Gemeinde. Erst bei einem Hebesatz von 470 Prozent würde ein Viertel der Einnahmen bei der Gemeinde verbleiben. „Soll also eine Straße für 100.000 Euro ausgebaut werden, müsste die Gemeinde zur Finanzierung 400.000 Euro aus der Grundsteuer einnehmen“, erläutert er. Und: „Niemand wird wegen Straßenausbaubeiträgen in den Ruin getrieben. Keine Gemeinde will das. Die Bürger können zu uns ins Rathaus kommen und über die Zahlungsaufforderung reden. Es gibt viele Stundungsmöglichkeiten.“

Allerdings räumt der Verwaltungschef auf Nachfrage ein, dass ein Hinweis darauf in den Beitragsbescheiden bislang nicht aufgeführt ist. Er spricht sich dafür aus, dass künftig ein entsprechender Passus aufgenommen wird.

„Die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ist der völlig falsche Weg. Sie sind eine faire Sache, denn die Kosten sollten nicht auf die Allgemeinheit verteilt, sondern anteilig von denen bezahlt werden, die auch den tatsächlichen Vorteil haben“, bekräftigt er.

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