Apothekenhaus Am Markt: Film über Gebäudesubstanz ist online

Ein Video soll helfen

Samtgemeindebürgermeister Jörn Keller (rechts) und Bürgermeister Diedrich Höyns vor dem Apothekengebäude, dessen Bausubstanz mittels eines Videoclips veranschaulicht werden soll. Foto: Meyer
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Sittensen – Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune können in einem Bürgerentscheid über eine zur Abstimmung gestellte, kommunalpolitische Sachfrage entscheiden. Am Sonntag, 30. Januar, werden in der Samtgemeinde Sittensen gleich zwei Bürgerentscheide durchgeführt. Einer richtet sich an die Abstimmungsberechtigten in der Samtgemeinde, ein weiterer zusätzlich an die mit Wohnsitz in Sittensen, die demzufolge zwei Abstimmungsbenachrichtigungskarten erhalten.

Hintergrund sind die komplizierten Eigentumsverhältnisse, die das ehemalige Apothekengebäude am Sittenser Marktplatz betreffen. Denn um dieses geht es im Kern des Bürgerentscheids, da es Bestrebungen gibt, an diesem Standort ein neues Rathaus zu errichten. Das Gebäude gehört der Gemeinde, das Rathaus der Samtgemeinde.

Die Initiatoren des Bürgerentscheids, Andrea Burfeind, Dr. Ralf Egge und Ingo Hillert, setzen sich dafür ein, dass ortsbildprägende Gebäude am Marktplatz, darunter das Apothekengebäude, nicht verschwinden. Sie plädieren dafür, dass ein Konzept zur Belebung dieses Bereiches erstellt wird. Will heißen: Es soll zunächst der studentische Wettbewerb, der im November 2019 vom Gemeinderat beschlossen wurde, umgesetzt werden – vor einem möglichen Abriss des Gebäudes.

Demzufolge lautet die Fragestellung: „Sie sind dafür, dass die Gemeinde Sittensen vor dem Ergebnis des beschlossenen, städtebaulichen Wettbewerbs das Gebäude, Sittensen, Am Markt 14 (Alte Apotheke) nicht abreißt?“ Für die Samtgemeinde wird gefragt: „Sie sind dafür, dass die Samtgemeinde Sittensen als Bauherr eines neuen Rathauses vor dem Ergebnis des vom Gemeinderat Sittensen beschlossenen, städtebaulichen Wettbewerbs keine Abrissarbeiten auf eigenen Grundstücken im Bereich Sittensen, Am Markt, durchführt?“ Die Abstimmenden müssen zwingend mit Ja oder Nein auf diese Fragen antworten.

Politik und Verwaltung hatten geplant, der Öffentlichkeit durch Führungen einen Eindruck vom Zustand der Gebäudesubstanz zu vermitteln. „Damit bei der Abstimmung eine objektive Entscheidung getroffen werden kann“, erklärten Jörn Keller, Samtgemeindebürgermeister und Gemeindedirektor sowie Bürgermeister Diedrich Höyns bei einem Pressegespräch.

Als erhaltenswert wird von den Befürwortern vor allem die alte Fachwerkfassade des rund 125 Jahre alten Hauses angesehen. Es besteht aus zwei Vollgeschossen, einem Dachgeschoss sowie einem Walmdach mit Dachgauben.

Wegen der aktuellen Pandemie-Lage sind die Führungen verworfen worden. Stattdessen wurde die IT-Abteilung der Verwaltung beauftragt, einen Videoclip zu drehen, der unterlegt ist mit fachlichen Erklärungen von Lara Priebe, Architektin im Bauamt der Samtgemeinde. Der Link ist auf der Homepage der Samtgemeinde unter www.sittensen.de eingestellt. „Wir haben uns unseres eigenen Fachpersonals bedient, um nicht über Gebühr Geld auszugeben für externe Fachleute“, verdeutlichte Keller.

Laut Höyns ist es „zielführender“, für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Marktplatzgestaltung auch einen professionellen Weg zu gehen. „Daher steht am Ende immer die Architektenausschreibung. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten soll sich das, was geplant wird, in das bestehende Ortsbild einfügen. Es wird nichts zugebaut. Dazu gehört ebenso, dass die Bevölkerung eingebunden wird. Förderprogramme sehen das auch vor“, führte Höyns aus.

Mit dem geltenden Bebauungsplan und der Ausweisung des Bereiches als urbanes Gebiet sei die Grundlage geschaffen worden, Wohnen und Gewerbe zuzulassen. Mit der Idee, die Rathausfläche gegen die der Apotheke zu tauschen, werde ein Sichtdreieck geschaffen, um das Gelände Richtung Wassermühle und Mühlenteich visuell zu öffnen.

„Ein Bürgerentscheid ist demokratisches Recht. Das Ergebnis wird die einen mehr als die anderen freuen. Entscheiden sich die Bürger pro Initiative, wird ein neues Rathaus nicht mehr Teil einer Planung am Markt sein. Das ist die fraktionsübergreifende Meinung im Samtgemeinderat. An das Votum des Bürgerentscheids sind wir gebunden, für das Rathaus werden wir einen Alternativ-Standort finden. Überwiegen die Nein-Stimmen, werden die politischen Gremien zügig tätig, damit die unsere Planungen vorangebracht werden können. Ein möglicher Abriss des Apothekengebäudes könnte dazugehören“, so der Bürgermeister. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung werde zeigen, ob die Samtgemeinde ein Rathaus in Eigenregie bauen oder als Mieter ein Gebäude beziehen werde.

Keller untermauert nochmals, dass es entgegen anderslautenden Behauptungen keine ernsthaften Interessenten gäbe, die das Apothekengebäude kaufen und erhalten wollten. Auch für den Erhalt der Fassade lägen keine Angebote vor. Höyns bestätigt das: „Wenn die Initiative sich auf ein Ratsprotokoll der Gemeinde aus 2019 bezieht, geht es um damalige Interessenbekundungen, deren Expertisen nach Begehungen des Gebäudes alle ohne Einbindung der Apotheke präsentiert wurden.“

Ein Bürgerentscheid ist erst erfolgreich, wenn er zwei Hürden überspringt: Die Mehrheit der Abstimmenden muss ihm zustimmen und diese Mehrheit muss zudem einen bestimmten Anteil an allen Stimmberechtigten ausmachen. Man spricht vom sogenannten Zustimmungsquorum.

In Niedersachsen sieht das Gesetz vor, dass mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten für den Entscheid votieren müssen, damit dieser rechtlich bindend ist.

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