Gemeinde Lauenbrück klagt gegen Bau des Combi-Marktes in Scheeßel - Von Ann-Christin Beims

Abwarten und Tee trinken

Kommt er oder kommt er nicht? Wenn es nach der Gemeinde Lauenbrück geht, solle der geplante Combi-Markt in Scheeßel mindestens verkleinert werden. Foto: AZ-Architekten
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Lauenbrück/Scheeßel. Ein zähes Tauziehen herrscht derzeit zwischen den Gemeinden Scheeßel und Lauenbrück. Während die eine dem Bau des geplanten Combi-Marktes in Scheeßel grünes Licht gegeben und daraufhin die ausführende Bünting-Gruppe einen Bauantrag beim Landkreis eingereicht hat, versucht die andere, dieses Projekt noch in letzter Minute zu verhindern: mit einer Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.

Denn die größten Befürchtungen hegt nach wie vor die Nachbargemeinde Lauenbrück, die die Zukunft des dortigen Frischemarktes gefährdet sieht. „Der Einzelhandel in Scheeßel ist sehr gut aufgestellt und hat eine starke Sogwirkung. Die Errichtung eines Supermarktriesen mit rund 2.000 Quadratmetern Verkaufsfläche wird noch mehr Kaufkraft absaugen“, befürchtet Lauenbrücks Bürgermeister Jochen Intelmann (SPD). Zwei von drei Gutachten belegten, dass Lauenbrück Gefahr laufe, die einzige Einkaufsmöglichkeit für den täglichen Bedarf zu verlieren. „Das wäre ein immenser Schaden“, so Intelmann weiter. Seine Gemeinde habe Scheeßel daher aufgefordert, das Projekt zu verkleinern, und damit auf die Empfehlung des Landkreises und der Handelskammer einzugehen. „Als sich abzeichnete, dass Scheeßel bei der großen Variante bleiben wird, setzte sich der Rat zusammen und beschloss, alles notwendige zu unternehmen“, erklärt Intelmann, weswegen nun der Klageweg beschritten wird.

Dabei sah es im September noch ganz positiv aus: Mehrere Jahre nach den ersten Gesprächen sollte es bald in die Bauphase gehen, wenn es nach dem Ausschuss für Hoch- und Tiefbau, Planung und Umwelt sowie dem Scheeßeler Rat geht – beide haben dem Vorhaben grünes Licht erteilt. Bünting reichte im Oktober den Bauantrag ein, doch nun heißt es wieder einmal abwarten und Tee trinken für das Unternehmen, bis das Gericht sein Urteil verkündet – per Eilverfahren. „Wir sind gespannt auf den Ausgang der Entscheidung und werden diesen akzeptieren“, teilt Intelmann mit.

Dabei hatte ein Gutachten der Gemeinde Scheeßel unter anderem ergeben, dass Lauenbrück allein über ausreichend Kaufkraft verfügt, die einen größeren Markt vor Ort rechtfertigt. Insgesamt liegt das Kaufkraftvolumen der Samtgemeinde Fintel bei etwa 12,8 Millionen Euro pro Jahr. „Lauenbrück versucht seit vielen Jahren, einen mittelgroßen Supermarkt zu bekommen“, erklärt Intelmann gegenüber der Rundschau. So sei bereits vor rund zehn Jahren ein entsprechender Markt im Zusammenhang mit dem Bau von Seniorenwohnungen im Heidhorn geplant gewesen. „Nach drei Jahren gab der Planer auf, weil er keinen Betreiber finden konnte“, so der Bürgermeister. Denn für die Errichtung eines größeren Marktes gelte die Schallmauer von 4.000 potenziellen Kunden.

Auch im sozialen Netzwerk Facebook wird das Thema bei Scheeßelern und Lauenbrückern heiß diskutiert – von Seiten Letzterer heißt es dort zum Beispiel, sie fühlen sich übergangen und sind nicht einverstanden damit, dass das Geld der Steuerzahler für eine Klage verwendet wird. Konsens herrscht darüber, dass es bei egal welcher Entscheidung am Ende weiterhin einen Markt in Lauenbrück geben wird – egal, wer diesen führt.

Für Scheeßel will die Bünting-Gruppe die Hoffnung nicht aufgeben, verkündet Expansionsleiter Matthias Adler. „Im Moment müssen wir abwarten, wie die Klage verläuft. Die Erteilung der Baugenehmigung wird erstmal warten müssen, bis eine Entscheidung getroffen ist. Im schlimmsten Fall verzögert sich der Bau“, befürchtet er bislang. In Geduld übt sich auch Verwaltungschefin Käthe Dittmer-Scheele (CDU). Ihrer Aussage nach gibt es externe Gutachten von beiden Seiten, die zu unterschiedlichen Aussagen kommen. „Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Und wie mit dem Bauantrag verfahren wird, entscheidet die Baugenehmigungsbehörde – also der Landkreis Rotenburg. Der Rat hat das Vorhaben befürwortet, nachdem er sich extern gutachterlich hat beraten lassen“, erläutert die Scheeßeler Bürgermeisterin. Was geschieht, wenn sich das Gericht zugunsten von Lauenbrück entscheiden sollte? „Das kommt darauf an, was das Gericht entscheidet und wie es die Entscheidung begründet.“

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