Silvesterfeuerwerk ist wieder uneingeschränkt möglich

Es darf geböllert werden

Nach den Corona-Einschränkungen der vergangenen Jahre gibt es im Landkreis Rotenburg zum diesjährigen Jahreswechsel keine besonderen Verbote mehr zum Zünden von Feuerwerk. Foto: Heyne
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VON ULLA HEYNE

Rotenburg – Für die einen ist es eine lieb gewonnene Tradition zum Jahreswechsel, für die anderen ein lautes, gefährliches oder aus Umweltschutzgründen bedenkliches Vergnügen: das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. Die vergangenen zwei Jahre verboten, um die Belegung der Krankenhausbetten während der Pandemie nicht weiter zu belasten und Menschenansammlungen zu vermeiden, heißt es dieses Jahr „zurück zur Normalität“. Das Bundesinnenministerium hat mögliche Verbote in die Verantwortlichkeit der Städte und Kommunen verwiesen. Wie wird das im Landkreis gehandhabt?

„Der Landkreis wird keine Verbotszone einrichten“, heißt es aus dem Kreishaus. Darüber, ob an Silvester geböllert werden dürfe und wo, würden letztlich die Gemeinden entscheiden. Von denen gibt es grünes Licht für die bunten Himmelsstürmer. „Wir planen keine Einschränkungen oder Verbotszonen“, stellt Rotenburgs Bürgermeister Torsten Oestmann klar. Für seinen Zuständigkeitsbereich seien bislang keine Anmeldungen größerer Feuerwerke bekannt. „Es läuft also aus unserer Sicht so wie vor Corona, die Bürger können und sollen im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen selber entscheiden, ob und wie sie Feuerwerk einsetzen möchten.“ Ähnliche Aussagen sind aus der Samtgemeinde Fintel zu hören: „Wir haben keine Verbotszonen geplant oder ausgesprochen, sodass wir uns an die normalen gesetzlichen Bestimmungen halten“, vermeldet Samtgemeinde-Bürgermeister Sven Maier. Und von der Beeke vermeldet Fachbereichsleiterin Yvonne Neumann: „In Scheeßel gelten natürlich auch die gesetzlichen Vorgaben, sprich die 1. SprengV.“ (Erste Sprengstoffverordnung) Auf diese Vorgaben würde man auf der Homepage hinweisen. Diese untersagt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. „In Scheeßel sollten mit Rücksicht auf die erhöhte Brandgefahr Feuerwerkskörper keinesfalls im Bereich des Meyerhofes sowie des Heimathausgeländes abgebrannt werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für alle anderen Gebiete mit reetgedeckten Häusern“, heißt es auf der Website der Gemeinde. Auch im Beekeort sind bisher keine organisierten Feuerwerke angemeldet.

Die Samtgemeinde Sottrum hat laut Samtgemeinde-Bürgermeister Holger Bahrenburg keine über das Sprengstoffgesetz hinausgehenden Verbotszonen festgelegt. „Ob Verbotszonen durch die Mitgliedsgemeinde festgesetzt werden, ist mir nicht bekannt“, so Bahrenburg. Zumindest die Gemeinde Sottrum hatte in den Jahren vor der Pandemie das Feuerwerk rund um das Heimathaus noch einmal explizit verboten, auch hier aus sicherheitsrelevanten Gründen, „unter anderem aufgrund des Reetdaches“, so Bahrenburg.

Entspannt blickt auch der Sprecher der Rotenburger Polizei Heiner van der Werp auf den bevorstehenden Jahreswechsel. Sonderschichten seien dort nicht geplant. Selbstverständlich sei man an in der Vergangenheit neuralgischen Punkten vertreten, „wir sind immer gut aufgestellt und haben alle Szenarien durchgespielt“. Grundsätzlich hänge es davon ab, wie die Leute sich verhalten, „wir bitten und hoffen, dass die Menschen vernünftig sind und gut miteinander umgehen – wir wollen kein Spielverderber sein!“

Ob solcher Aussichten sollten die ansässigen Anbieter und Hersteller von Pyrotechnik nach zwei finanziell schwierigen Jahren eigentlich jubilieren. Warum hier nicht von einer kompletten „Rückkehr zur Normalität“ gesprochen werden kann, erläutert Florian von Bothmer, Inhaber des in Lauenbrück beheimateten „Pyroland“, nach eigener Aussage der größte Online-Anbieter für Feuerwerk und Co. Sie mussten seinerzeit bei der Herstellung oder Bestellung der Ware „ins Ungewisse“ planen, setzten nach den positiven Signalen aus Berlin jedoch schon früh auf grünes Licht: „Wir haben mehr produziert und bestellt als jemals zuvor, in der Gewissheit, dass wenn wir verkaufen dürfen, die Bevölkerung nach fast drei Jahren Verzicht und Einschränkungen in allen Lebensbereichen ein Symbol der Hoffnung benötigt“, so von Bothmer. Zur Umsatzlage äußert er sich wie folgt: „Seitdem klar ist, dass Silvester in gewohnter Weise stattfinden kann, schnellen unsere Bestellungen an die Decke.“

Dabei sei nicht alle Ware der Vorjahre wiederzuverwenden gewesen. „Wir mussten durchaus Dinge vernichten, andere Einlagerungen können wir versenden. Manche mussten ersetzt werden.“ Ein Kraftakt für das Lauenbrücker Unternehmen, mussten doch alle Artikel gesichtet, überprüft, geöffnet und noch mehrfach bewegt werden. Das überlebten nicht alle Anbieter – das Lauenbrücker Unternehmen kompensierte die Verluste durch neue Geschäftsfelder, unter anderem die sichere Einlagerung von Gefahrengütern.

Den einst beliebten Lagerverkauf wird es in diesem Jahr allerdings nicht geben: „Wir hoffen, dass wir das bald wieder machen können, dafür aber brauchen wir zumindest mal ein normales Jahr. Alles andere ginge über die Grenzen der Arbeitskraft unseres Teams hinaus“, so von Bothmer. Feuerwerkfreunde waren informiert worden und konnten ihre Bestellungen am Abholtermin in der Anlage abholen.

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