Polizei findet Waffenlager in Waffensen

G3 und tausende Schuss Munition

Ein großes Arsenal an Waffen beschlagnahmte die Polizei in Waffensen
 ©Rotenburger Rundschau

(r/hm). Nach Eingang eines Hinweises durchsuchten Spezialisten des Kriminaldienstes im Beisein von Vertretern der Waffenbehörde die Gebäude eines 53-jährigen Waffenseners. Der Hinweisgeber hatte mitgeteilt, dass der zahlreiche ungenehmigte Waffen und große Mengen Munition aufbewahre.

Eine Überprüfung ergab zunächst, dass der Tatverdächtige für einige Waffen eine Besitzkarte als Sportschütze hat. Aufgrund des Hinweises war aber davon auszugehen, dass erheblich mehr Waffen als erlaubt gelagert werden. Außerdem würden die Waffen nicht ordnungsgemäß gelagert, so der Tipp an die Polizei. Mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss ausgerüstet rückten die Beamten am Mittwoch bei dem 53-Jährigen an. Da er der Polizei nicht öffnete, musste ein Schlüsseldienst eingesetzt werden. Danach begann die Durchsuchung in dem unübersichtlichen Gebäude, die von dem Tatverdächtigen nicht unterstützt wurde. Anstatt der 17 erlaubten Waffen fanden die Beamten 37 erlaubnispflichtige Schusswaffen, darunter ein G3, Karabiner, Pistolen, Revolver, Schrotwaffen und eine Pump-Gun mit abgesägtem Lauf. Nur ein Teil dieser Waffen befand sich in verschlossenen Behältnissen, andere waren offen im Haus verteilt und für Dritte zugänglich. Darüber hinaus fanden die Beamten einen verbotenen Schießkugelschreiber, erlaubnispflichtige Waffenteile, Militärmunition und Treibladungen. Schließlich wurden mehrere 1.000 Schuss Munition gefunden. Sämtliche Gegenstände wurden von der Polizei beschlagnahmt und befinden sich jetzt in sicherem Gewahrsam. Allerdings besteht der Verdacht, dass der 53-Jährige weitere Schuppen oder Garagen angemietet haben könnte. Daher bitten die Ermittler Zeugen, die etwas über von dem Verdächtigen angemietete Räume wissen, um Hinweise an die Kripo in Rotenburg unter Telefon 04261/9470. Der 53-jährige Tatverdächtige muss nun wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungsvorschriften, das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Besonders bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz besteht eine erhebliche Strafandrohung, kommentiert die Polizei den Fall.

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