Ein am 9. Dezember bekannt gewordener Vogelgrippe-Ausbruch in Reeßum ist laut Landkreis ein Einzelfall. Sollten sich die Nachweise häufen, kommt aber „sehr wahrscheinlich“ eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter.
VON MATTHIAS RÖHRS
Reeßum – Der in der vergangenen Woche bekannt gewordene Vogelgrippe-Ausbruch bei einem Halter in Reeßum ist bislang noch ein Einzelfall im Landkreis. Das teilt die Kreisverwaltung auf Nachfrage mit. „Zur Zeit gibt es keine weiteren Verdachtsfälle“, so Sprecher Gerd Hachmöller in einer Stellungnahme an die Kreiszeitung. Nachdem die aviäre Influenza – so der offizielle Name der Vogelgrippe – am vergangenen Donnerstag bestätigt worden war, hatte der Landkreis eine formelle Sperrzone von zehn Kilometern im Umkreis des betroffenen Bestandes ausgerufen. Auf Basis einer Risikobewertung verzichtete er bislang jedoch auf tiefergehende behördliche Maßnahmen, es besteht aber besondere Vorsicht bei den Haltern. Die Entwicklung der allgemeinen Situation bezüglich der Vogelgrippe bleibe abzuwarten, so Hachmöller. Sollte es zu vermehrten Nachweisen – sowohl bei Wildvögeln als auch bei Hausgeflügel – kommen, werde der Landkreis über eine „Aufstallungsanordnung für Freilandgeflügelhaltungen“ nachdenken und „sehr wahrscheinlich auch anordnen“. Diese Stallpflicht würde auch kleine Hobbyhalter betreffen. Zu denen gehört auch der betroffene Halter aus Reeßum. Dieser hatte Anfang Dezember erste Symptome bei seinen Tieren festgestellt und das Veterinäramt informiert. Eine erste Untersuchung der Amtstierärzte erhärtete den Verdacht, den das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) schließlich bestätigten. Es handelt sich dabei um den Vogelgrippe-Subtyp H5N1. Die betroffenen Tiere wurden mit einer Überdosis eines Schlafmittels getötet. Das FLI hat in seiner aktuellen Risikobewertung vom vergangenen Freitag das Ansteckungsrisiko für Geflügel als hoch eingestuft. Dies werde sich in den nächsten Monaten nicht ändern, so Hachmöller. „Dieser Einschätzung kann uneingeschränkt gefolgt werden; das Risiko hier in der Region ist wie in ganz Deutschland hoch.“ Vom 1. November bis zum vergangenen Dienstag, 13. Dezember, habe es 118 amtliche Vogelgrippe-Nachweise bei Wildvögeln und Hausgeflügel in Deutschland gegeben. Viele Staaten europa- und selbst weltweit seien ebenfalls teils stark betroffen. In der betroffenen Reeßumer Haltung finden die notwendigen und vorgeschriebenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen statt, beschreibt der Kreissprecher das weitere Vorgehen – zunächst eine Grobreinigung und Vordesinfektion und später eine Schlussreinigung sowie Schlussdesinfektion. Alles werde vom Veterinäramt abgenommen. Wenn kein Zwischenfall in der Sperrzone – die aus einem Drei-Kilometer-Schutzradius und einem Zehn-Kilometer-Überwachungsradius besteht – auftritt, werden diese 30 Tage nach der Grobreinigung und Vordesinfektion aufgehoben. Beim Landkreis hofft man, dass dies Mitte der zweiten Kalenderwoche 2023 geschehen kann.