Ehemaliger Kinderpsychiatrie-Chefarzt hatte Diako verklagt - Von Jens Loës

Arbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung Prankels

Das Arbeitsgericht in Verden hat die Klage des ehemaligen Kinderpsychiatrie-Chefarztes Dr. Bernhard Prankel gegen das Agaplesion Diakonieklinikum abgewiesen.
 ©Foto: Rotenburger Rundschau

Verden. „Die Klage wird abgewiesen, der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen.“ So lautete das Urteil von Richterin Susanne Trautmann gestern Vormittag im Prozess des ehemaligen Chefarztes der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJP) in Unterstedt, Dr. Bernhard Prankel, gegen seinen Arbeitgeber, das Agaplesion Diakonieklinikum, am Arbeitsgericht in Verden. Trautmann hat damit in erster Instanz die fristlose Kündigung bestätigt, die das Klinikum nach schweren Vorwürfen gegen Prankel Mitte Mai 2018 ausgesprochen hatte.

Richterin Trautmann erklärte, das ausschließlich ein Vorfall vom Jahreswechsel 2017/2018 untersucht und zu dem Zeugen befragt worden seien. „Dieser Vorgang allein rechtfertigt bereits die ausgesprochene fristlose Kündigung“, begründete sie ihre Entscheidung.

Im Zentrum des Verfahrens stand der Fall des Jungen Tobias, den Prankel trotz der Bedenken des Jugendamtes und der Familienrichterin im Landkreis Celle Weihnachten 2017 nach Hause entlassen hatte. Der Junge hatte sich zuvor, nachdem er als Kind selbst missbraucht worden war, an seiner Stief- und an seiner Halbschwester vergangen. Die Familienrichterin hatte deshalb befürchtet, dass es zu weiteren Übergriffen kommen könnte. Prankel soll sich damals über diese Bedenken hinweggesetzt und eigenmächtig gehandelt haben. „Ich hielt es für eine Kindeswohlgefährdung“, erklärte die Richterin aus Celle an einem früheren Prozesstag. Das Diakonieklinikum sprach in diesem Zusammenhang von einem „Vertrauensbruch“. Richterin Trautmann drückte ihr Bedauern darüber aus, dass sich beide Parteien nicht außergerichtlich einigen konnten. Auch der vom Arbeitsgericht eingebrachte Vorschlag zur Güte sei sowohl vom Kläger als auch vom Beklagten abgewiesen worden. „Vermutlich hat keine von beiden Seiten etwas dazu sagen wollen, was im kommenden Verfahren eventuell nachteilig eingebracht werden könnte“, so Trautmann.

Damit verwies sie auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die gegenwärtig noch laufen. In einem weiteren Verfahren geht es zudem um Zahlungsansprüche, die Prankel zusätzlich geltend macht. Dabei handele es sich jedoch um einen deutlich geringeren Streitwert als die in diesem Prozess veranschlagten 417.727 Euro, die sich unter anderem aus dem dreifachen Monatsbrutto Prankels errechnen.

Beide Beteiligte haben nun vier Wochen Zeit, um Widerspruch gegen die Entscheidung am Landesarbeitsgericht Hannover einzulegen. Geht dieser ein, soll der erste Verhandlungstermin noch in diesem Jahr sein.

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