Polizei warnt vor Gewinnzusagen am Telefon

Trügerische Versprechen

Rotenburger Rundschau
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Rotenburg (r/nin). Erneut haben Betrüger im Landkreis telefonisch versucht, über ein sogenanntes falsches Gewinnversprechen den Angerufenen zur Übermittlung von Codes sogenannter Prepaid-Karten zum Online-Kauf zu veranlassen. Im vorliegenden Fall wurde eine 64-jährige Rotenburgerin gleich mehrfach durch die Unbekannten angerufen.

In einem ersten Telefonat am Samstag wurde der Frau der Gewinn eines größeren Geldbetrags mitgeteilt. Um den Gewinn ausbezahlt zu bekommen, sollte sie jedoch zunächst eine Gebühr in Höhe von 900 Euro entrichten. Dies sollte über sogenannte „Steam Codes“ erfolgen. Diese sind in Scheckkartengröße bei Tankstellen oder im Einzelhandel erhältlich. Auf der Karte ist eine individuelle Nummer abgedruckt, die quasi mit Bargeld vergleichbar ist, da sie bei Online-Käufen für den jeweils gezahlten Gegenwert eingesetzt werden kann.

„In diesem Zusammenhang handelte die 64-Jährige, indem sie der Aufforderung nicht nachkam, genau richtig“, so die Rotenburger Polizei in einer Pressemitteilung. Unabhängig von einer Zahlung erfolgt nämlich in keinem Fall die Auszahlung des versprochenen Gewinns. Die Täter sind lediglich am betrügerischen Erlangen der „Bezahl-Codes“ interessiert. Besonders perfide: Nach Ablehnung der Vorauszahlung wurde die Frau bis Montagnachmittag noch mehrfach kontaktiert, vermutlich um die vorliegenden Bedenken zu zerstreuen und eine Zahlung doch noch zu veranlassen. Unter anderem wurde bei Telefonaten die Rufnummer der Rotenburger Polizei im Display der Frau angezeigt, um das Vertrauen der 64-Jährigen zu gewinnen. Diese ließ sich allerdings nicht täuschen, sondern erstattete Anzeige bei der Polizei. Ermittlungen wegen versuchten Betrugs wurden eingeleitet. Polizeisprecher Simon Kuschkewitz warnt: „Kommen Sie gleichgelagerten telefonischen Aufforderungen niemals nach und lassen Sie sich von einem in Aussicht stehenden hohen Geldbetrag nicht blenden. Es handelt sich hierbei um professionelle Betrüger. Werden Bezahl-Codes übermittelt, ist eine Rückbuchung nicht möglich – das Geld ist dann unwiederbringlich weg!“

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