Mehr Fälle durch Reiserückkehrer

Landkreis ruft zum Testen auf

Landkreis Rotenburg (r/nin). Das Bundesgesundheitsministerium hat verpflichtende Tests für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten eingeführt, doch auch Personen aus Nicht-Risikogebieten können sich innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr freiwillig testen lassen. Der Landkreis appelliert an die Bevölkerung, die kostenfreie Testung zu nutzen. So könne ein unbemerktes Ausbreiten des Virus verhindert und das eigene Umfeld geschützt werden, heißt es in einer Pressemitteilung.

„In den letzten Wochen gab es bei uns im Landkreis kaum Neuinfektionen, viele Menschen haben sich daher sicher gefühlt und sind nachlässiger geworden. Wir haben aber in den letzten Tagen gesehen, dass das Corona-Virus nicht verschwunden ist, denn die Fallzahlen steigen wieder und bei der überwiegenden Zahl der im Landkreis Infizierten handelt es sich um Reiserückkehrer“, so Landrat Hermann Luttmann. Er rät dringend dazu, sich nach der Rückkehr aus dem Urlaub im Ausland oder in Risikogebieten innerhalb Deutschlands testen zu lassen. „Wir alle haben es selber in der Hand, eine großflächige Ausbreitung bei uns im Landkreis zu verhindern. Lassen Sie sich testen und befolgen Sie die AHA-Regeln. Gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Schulstart ist es wichtig, Infektionen frühzeitig zu erkennen. Die Tests sind kostenfrei und schnell gemacht.“

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass beim Auftreten von grippe- oder erkältungsartigen Symptomen eine Testung allgemein sinnvoll ist. „Einfach ohne Abstrich zuhause zu bleiben kann uns im Fall einer SARS-CoV-2-Infektion wertvolle Zeit kosten. Wenn die Diagnostik erst spät erfolgt, haben wir kaum noch Chancen, die Kontaktpersonen rechtzeitig zu identifizieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb sollten die Bürger, insbesondere wenn sie aus dem Urlaub zurückkommen und dann innerhalb von ein bis zwei Wochen Symptome bekommen, sich unbedingt zeitnah testen lassen“, erläutert Carmen Menzel, die Leiterin des Gesundheitsamtes.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt melden und für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne wird aufgehoben, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Das gilt nicht für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind.

Die Test- und Quarantänepflicht gilt sowohl für alle Einreisende aus Risikogebieten, egal ob sie an den Flughäfen landen oder auf dem Land- oder Seeweg nach Deutschland einreisen. Das Robert-Koch-Institut aktualisiert die Liste der Risikogebiete fortlaufend unter dem Link www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, eine Abstrichuntersuchung durchführen zu lassen und das Ergebnis auf Anforderung des Gesundheitsamtes vorzulegen. In Niedersachsen kann die Quarantäne durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden, wenn keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen und ein negatives Testergebnis nachgewiesen wird. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt worden sein. Er muss durch ein zugelassenes Labor erfolgt und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Auch bei einem negativen Testergebnis müssen sich Reiserückkehrer sofort beim Gesundheitsamt melden, wenn bei ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Einreise typische Symptome eine Corona-Infektion wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust auftreten.

Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik einreisen oder die ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind, unterliegen nicht der Testpflicht. Verstöße gegen diese Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro verfolgt werden.

Personen, die aus Nicht-Risikogebieten einreisen, können sich innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr freiwillig ebenfalls testen lassen. Ansprechpartner für diese Personen ist die Hausarztpraxis, außerhalb der Praxiszeiten kann die Hotline der ärztlichen Terminservicestelle unter der Rufnummer 116117 angerufen werden. Kontakt mit dem Gesundheitsamt ist telefonisch unter 04261/9833203 sowie per E-Mail an gesundheitsamt@lk-row.de möglich.

Derzeit gibt es im Landkreis 14 neue Corona-Fälle (Stand Mittwoch). Bei den Erkrankten handelt es sich überwiegend um Reiserückkehrer. Eine Person hatte Kontakt zu einem Reiserückkehrer, bei zwei Personen ist unbekannt, wo sie sich angesteckt haben. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der bestätigten Fälle auf 133, von denen 116 bereits wieder genesen sind, zwei sind verstorben. Dabei handelt es sich um 73 Männer und 60 Frauen. Insgesamt befinden sich zurzeit 49 Personen in Quarantäne, dabei handelt es sich um Kontaktpersonen und Reiserückkehrer. Die Reiserückkehrer kamen aus dem Kosovo, Bulgarien, der Türkei, Moldawien und Rumänien.

Allgemeine Informationen und die aktuellen Fallzahlen gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/corona.

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